Urteil zu Sterbewunsch: Klägerin bereits seit April 2021 tot

dpa Münster. Im Streit um Betäubungsmittel zur Selbsttötung hat der Klägeranwalt einen von drei Fällen vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen für erledigt erklärt. Das teilte das Gericht in Münster auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Beendet ist das Verfahren allerdings noch nicht, da das OVG Zweifel an der formalen Wirksamkeit der Rückmeldung des Anwalts hat. Kurz nach der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht den Anwalt auf eine Todesanzeige der Klägerin aus Baden-Württemberg hingewiesen. Demnach soll die Frau bereits seit April 2021 tot sein. Anwalt Robert Roßbruch hatte in der mündlichen Verhandlung am 2. Februar auf Nachfrage des Gerichts gesagt, die Klägerin liege im Sterben.

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Das OVG hatte Anfang Februar die Klage von drei schwerkranken Patienten mit Sterbewunsch abgewiesen. Dem Urteil nach haben die Kläger laut Betäubungsmittelgesetz kein Anrecht auf ein todbringendes Medikament. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatte das OVG Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Ebenfalls geklagt hatten ein krebskranker 77-Jähriger aus dem Landkreis Lüneburg in Niedersachsen und ein Patient mit Multipler Sklerose aus Rheinland-Pfalz. Der 51-Jährige war im Rollstuhl an der Seite eines Begleiters im Gerichtssaal dabei.

Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, ließ eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zu seiner Aussage in der mündlichen Verhandlung über die 68-Jährige aus dem Landkreis Schwäbisch-Hall unbeantwortet. In mehreren Interviews, die Anfang Februar veröffentlicht wurden, hatte sich Roßbruch zum Sterbewunsch der Frau geäußert.

© dpa-infocom, dpa:220223-99-246083/3

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Erstellt:
23. Februar 2022, 05:46 Uhr

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