Ungewollter Anbieterwechsel

Verbraucherschützer klagen gegen 1N Telecom

Die Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom reißen nicht ab. Verbraucherschützer kritisieren unwirksame Vertragslaufzeiten, suchen weitere Betroffene und streben eine Sammelklage an.

Unwissentlich den Anbieter gewechselt  und bei 1N Telecom gelandet?

© IMAGO//Fleig / Eibner-Pressefoto

Unwissentlich den Anbieter gewechselt und bei 1N Telecom gelandet?

Von Imelda Flaig

Mehr als 11 000 Beschwerden sind über 1N Telecom seit Anfang 2023 bei den Verbraucherzentralen eingegangen, über 5500 davon seit Januar 2024. Der Telekommunikationsanbieter schreibt Verbraucher mit dem Angebot eines 24-Monats-Vertrags für Festnetz und DSL-Internet an. Für viele klingt das gut, sie schließen den Vertrag ab. Doch das Ganze hat einen Haken.

Viele erkennen oft erst nach Ablauf der Widerrufsfrist und damit zu spät, dass sie mit ihrer Antwort nicht die Vertragskonditionen mit der Deutschen Telekom anpassen, sondern einen neuen Vertrag mit einem anderen Unternehmen, nämlich der 1N Telecom GmbH, eingegangen sind. Verhindern Verbraucher anschließend die Rufnummermitnahme, kündigt 1N Telecom, fordert Schadensersatz in Höhe von 419,88 Euro und lässt das Geld auch von einer Inkassofirma eintreiben.

Unterlassungsklage wegen unwirksamer Vertragsklauseln

„Eine perfide Masche mit unzulässigen Methoden“, nennt es Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). Vor allem ältere Menschen fielen darauf rein, wie die vielen Verbraucherbeschwerden zeigten. Er hält die hohen Schadenersatzforderungen für „vollkommen unberechtigt“ und die Regelung zur Vertragslaufzeit in den Verträgen für unwirksam. Deshalb klagen die Verbraucherschützer gegen den Anbieter.

1N Telecom bietet in seinem Anschreiben nur 24-Monats-DSL-Verträge an. Das ist aus Sicht der Verbraucherschützer nicht ausreichend. Ihrer Meinung nach müsste zugleich ein Vertrag mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten angeboten werden. Der VZBV hatte 1N Telecom bereits abgemahnt, doch die weigerten sich, eine Unterlassungserklärung abzugeben, deshalb hat der Verbraucherzentrale Bundesverband beim OLG Düsseldorf eine Unterlassungsklage eingereicht und prüft zudem eine Sammelklage. Für Betroffene hat der VZBV eine Internetseite (https://www.sammelklagen.de/verfahren/1n-telecom) eingerichtet. Mit einer Sammelklage können im Erfolgsfall Rückzahlungen für Betroffene gerichtlich erwirkt werden.

Auch die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt gehen gegen das Unternehmen vor.

Zum Artikel

Erstellt:
22. August 2024, 14:42 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen