Verdi will Arbeitsgerichtsbarkeit stärken
dpa/lsw Stuttgart. Verdi will neue gerichtliche Zuständigkeiten, wenn es um Streit zwischen Personalräten und ihren Dienstellen geht. Weg vom Verwaltungsgericht hin zum Arbeitsgericht.
Konflikte zwischen Personalräten und ihren Dienstellen sollen nach dem Willen der Gewerkschaft Verdi künftig vor dem Arbeitsgericht anstatt dem Verwaltungsgericht verhandelt werden. Verdi-Landeschef Martin Gross sagte der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart: „Die Arbeitsgerichte sind näher dran, wenn es um Konflikte zwischen Arbeitgebern und ihren Beschäftigten geht.“ Und vor allem suchten sie stets nach Wegen, einen Konflikt im Interesse beider Seiten rasch beizulegen. Im Individualrecht seien sie selbstverständlich schon immer auch für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst zuständig.
Nach Angaben des Stuttgarter Justizministeriums ist es durch eine Gesetzesänderung möglich, dass von 2025 an die Bundesländer entscheiden können, ob die Arbeitsgerichte künftig für landespersonalvertretungsrechtliche Fragen zuständig sind.
Verdi-Landeschef Gross sagte, die Verwaltungsgerichte, aus ihrer hauptsächlichen Zuständigkeit her, urteilten eher final statt Konflikte aufzubrechen und zu lösen. „Und sie sind, wegen zahlreicher anderer Verfahren, deutlich langsamer, wenn es um Beschlussverfahren geht.“ Über eine einstweilige Verfügung des Personalrats der AOK gegen eine Maßnahme des Arbeitgebers sei vor kurzem nach acht Monaten entschieden worden. Leider sei das kein Einzelfall.
Die Grünen-Fraktion im Landtag unterstützt den Vorstoß der Gewerkschaft. Deren justizpolitischer Sprecher, Thomas Hentschel, sagte, mehr Sachnähe, schnellere Prozesse und eine Entlastung der Verwaltungsgerichte sprächen dafür. „Eine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte entspricht im Übrigen auch dem Wunsch vieler Vertreterinnen und Vertreter aus der Praxis.“
Das baden-württembergische Justizministerium äußerte große Bedenken zu dem Ansinnen von Verdi. Ein Sprecher sagte, dagegen würde sprechen, dass bei solchen Änderungen erhebliche organisatorische Veränderungen erforderlich würden, für die aus fachlicher Sicht keine Notwendigkeit erkennbar sei. „Das in der Verwaltungsgerichtsbarkeit erworbene Fachwissen ginge verloren und müsste bei den Arbeitsgerichten neu aufgebaut werden.“
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