Verfahren gegen Ärztinnen nach Tod von Patientin eingestellt
dpa/lsw Göppingen. Nach dem Tod einer 80 Jahre alten Patientin in Göppingen ist das Verfahren gegen drei behandelnde Ärztinnen gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Ein Sprecher des Amtsgerichts Göppingen sagte am Mittwoch, das Verschulden der Medizinerinnen sei aus juristischer Sicht eher gering gewesen - auch wenn es dramatische Folgen gehabt habe.

Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen angebracht. Foto: Oliver Berg/dpa/Archivbild
Bei der Aufnahme der Patientin in eine Neurologische Klinik in Göppingen seien Details zu Medikamenten missverständlich notiert worden, sagte der Gerichtssprecher. Die Ärztinnen hätten sich auf die Angaben verlassen, ohne sie selbst nachzuprüfen - dadurch sei es zu der falschen Dosierung gekommen. Die 80-Jährige starb im Sommer 2016 in der Klinik, nachdem sie eine zu hohe Dosis eines Medikaments gegen die Autoimmunerkrankung Multiple Sklerose bekommen hatte. Zuvor hatte die „Südwest Presse“ berichtet.
Die Ärztinnen waren wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Sie müssen nun eine Geldauflage zahlen, die nach Angaben des Sprechers zum Teil an den Witwer der Verstorbenen sowie an eine gemeinnützige Einrichtung geht. (Az: 24Ds17Js6344/17)