Vergabekriterien für Bauplätze in Oppenweiler überarbeitet
Der Gemeinderat stimmt einer neuen Punkteverteilung zu, die vor allem den Ortsbezug stärker würdigt.
Von Lorena Greppo
Oppenweiler. Verschiedene Kriterien spielen bei der Vergabe von Bauplätzen in Oppenweiler eine Rolle. Dazu zählen der Familienstand der Bewerber, die Anzahl der Kinder, die Ortsansässigkeit und das ehrenamtliche Engagement. Auf Vorschlag des Gemeinderats hat die Verwaltung nun eine Überarbeitung der Punkteverteilung für die jeweiligen Kriterien vorgenommen. Denn bei der Vergabe von drei Bauplätzen in Oppenweiler-Zell ergaben sich laut Gemeindeverwaltung Optimierungsvorschläge vonseiten des Gemeinderats. Diese wurden in der jüngsten Sitzung des Gremiums vorgestellt und in der Folge einstimmig beschlossen. „Der Gemeindetag verfolgt ähnliche Ideen, daher scheint es auch rechtssicher zu sein“, merkte Lucas Röhrle (FWV) an. Tim Jupe (FGL) hob hervor, dass „eine Einzelperson eine Familie überpunkten kann“. Das sei durchaus vertretbar, könne aber auch für manche Stein des Anstoßes sein, die Regelung zu hinterfragen.
Tatsächlich weist die neue Version der Bauplatzvergabekriterien gar keine allzu großen Änderungen auf. „Der Grundsatz, dass die Ortskriterien die Sozialkriterien nicht überwiegen dürfen, bleibt weiterhin eingehalten“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Ziel sei immer, jungen Familien aus dem Ort und Menschen, die für den Ort Verantwortung übernehmen, rechtssicher ein Wohnbaugrundstück zuweisen zu dürfen.
Sozialer Zusammenhalt soll gestärkt werden
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Veranschaulicht wird dies an vier Beispielen, für welche das Rathausteam nach altem und nach neuem Schema die jeweiligen Punktezahlen ermittelte. Familie A ist nicht ortsansässig, ist nicht in der Gemeinde erwerbstätig oder ehrenamtlich engagiert und hat drei Kindern unter sechs Jahren. Nach der alten Berechnungsmatrix erreicht sie 75 von 180 möglichen Punkten, das entspricht etwa 42 Prozent. Nach der neuen Berechnung erreicht sie hingegen 38 von 90 möglichen Punkten, also ebenfalls etwa 42 Prozent. Familie B aus Oppenweiler mit zwei Kindern unter sechs Jahren (keine Arbeit und kein Ehrenamt im Ort) erreicht künftig statt 37 Prozent der möglichen Punkte knapp 46 Prozent. Ebenfalls eine deutlich Verbesserung gäbe es für Familie C aus Oppenweiler mit einem Kind unter sechs Jahren und der Maximalpunktzahl für ehrenamtliches Engagement im Ort. Statt auf knapp 33 Prozent der Punkte kommt sie nun auf 50 Prozent. Und ebenfalls einen Sprung nach oben macht die kinderlose Familie D aus Oppenweiler, welche aber im Ort einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Sie kommt auf etwa 33 Prozent der Punkte statt zuvor knapp 17 Prozent.
Die Gemeinde Oppenweiler verfolge mit den vorliegenden Bauplatzvergabekriterien das Ziel, den sozialen Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde zu stärken und zu festigen, heißt es in der Präambel zu den Richtlinien. „Die Bauplatzvergabekriterien dienen dazu, dauerhafte, langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit in der Gemeinde zu ermöglichen, weil diese die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt.“ Gerade junge Familien mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft seien auf die Bauplatzvergabekriterien angewiesen, um auch zukünftig in der Gemeinde Oppenweiler bleiben zu können. Die örtliche Gemeinschaft werde geprägt von Menschen, die sich in vielfältigen Aufgaben ehrenamtlich engagieren. Dies solle in diesen Bauplatzvergabekriterien ebenfalls positiv herausgearbeitet werden. „Dabei sollen Bürger, welche sich in einer herausragenden Weise in den vergangenen fünf Jahren für das Gemeinwohl verdient gemacht haben, besonders berücksichtigt werden. Als ehrenamtliches Engagement im eingetragenen Verein werden dabei Tätigkeiten in der Vorstandschaft oder als Übungsleiter berücksichtigt.“