Jugendlicher nach Angriff auf Gaffer vor Gericht

Weil der Angriff in Weinstadt nicht sein einziges Vergehen war, droht einem 19-Jährigen nun Jugendhaft.

Ein Angriff in Weinstadt hat ein gerichtliches Nachspiel. Symbolfoto: BilderBox/Erwin Wodicka

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Ein Angriff in Weinstadt hat ein gerichtliches Nachspiel. Symbolfoto: BilderBox/Erwin Wodicka

Von Heike Rommel

Weinstadt. Kann ihn das Waiblinger Jugendschöffengericht erzieherisch noch erreichen? Kommt er noch auf die richtige Spur in ein straffreies Leben? Bei dieser Frage steht es vor dem Waiblinger Jugendschöffengericht im Falle eines 19-Jährigen, der in Konflikten wohl schlicht eine zu kurze Zündschnur hat, auf Messers Schneide zur Jugendhaft.

Der bereits unter Bewährung stehende Minijobber und ein 57-Jähriger hätten sich bei einem Verkehrsunfall im Frühjahr 2021 gegen 22.30 Uhr in der Beutelsbacher Straße in Weinstadt besser nicht begegnen sollen. Der 57-Jährige aus Weinstadt war in der Nähe der Unfallstelle mit seinem Handy am Fotografieren und am Filmen. Das passte den jungen Menschen vor Ort überhaupt gar nicht. „Die Jugendlichen haben mich beschimpft, ich soll verschwinden“, erzählte der 57-Jährige im Zeugenstand.

„Was für ein Recht haben die, mich wegzuschicken?“

Er habe dem Bürgermeister von Weinstadt aber zeigen wollen, „was hier nachts abgeht“, zumal über eine Tempo-30-Zone in dieser Gegend diskutiert würde. „Was für ein Recht haben die, mich wegzuschicken“, schimpfte der Gaffer vor Gericht über die jungen Leute um den 19-jährigen Angeklagten. Von einer jungen Frau habe er „schlagartig einen Tritt in den Oberschenkel bekommen“ und dann Schläge vom Angeklagten. „Haben Sie die jungen Leute gefilmt oder fotografiert?“ Diese Frage des Vorsitzenden Richters Martin Luippold bejahte der 57-Jährige. Das blaue Auge, mit dem der Weinstadter ins Krankenhaus musste, war dem 19-jährigen Angeklagten zuzuschreiben und schlug sich im Urteil nieder. Dasselbe galt für einen Diebstahl von drei Flaschen Hochprozentigem seitens des 19-Jährigen im Sommer vergangenen Jahres in Endersbach, wobei ihn der Ladendetektiv beobachtete. Dem gelang es aber nicht, den Dieb in sein Büro zu verfrachten. Der 55-jährige Detektiv gab als Zeuge vor Gericht an, er habe zwei Leute und die Polizei holen müssen, weil sich der Beschuldigte die ganze Zeit gewehrt habe.

Täter entschuldigen sich und bezahlen Schmerzensgeld

„Haben Sie Pfefferspray eingesetzt?“, fragte Richter Luippold. „Kann schon sein“, antwortete der Detektiv, Pfefferspray habe er zum Eigenschutz immer dabei. An der Kasse habe der Beschuldigte nur zwei Flaschen Cola bezahlt und dann versucht, mit drei Flaschen Spirituosen im Rucksack zu flüchten. Als er dabei aufgehalten wurde, so teilte ein 38-jähriger Verkäufer im Zeugenstand mit, habe der 19-Jährige auf eine Operationsnarbe verwiesen und die ganze Zeit gejammert, er dürfe nicht angefasst werden. Doch damit noch nicht genug: Zusammen mit einem 20-jährigen Kumpel musste sich der 19-Jährige außerdem für eine Schlägerei ebenfalls im Sommer 2021 in der Ziegeleistraße Weinstadt verantworten. Ein 21-jähriger Geschädigter erzählte im Zeugenstand, er habe mit seiner Freundin Streit im Park gehabt, und diese habe wiederum ihre Freundin zu Hilfe gerufen. Letztere erklärte, sie habe auf einer entsprechenden Handy-Nachricht nur das Wort „würgen“ entziffern können und gedacht, da nehme sie mal besser die beiden angeklagten Männer als Unterstützung mit.

Täter-Opfer-Ausgleich wird angeregt

Zu diesem Zeitpunkt der Verhandlung hielten es beide Angeklagten zumindest für angebracht, sich bei dem 21-Jährigen für ihre Tat zu entschuldigen. Ihre Verteidiger Jens Rabe und Saskia Hölscher regten einen Täter-Opfer-Ausgleich an. Den Vorschlag befand das Gericht für gut, denn dann könnte die ganze Sache mit einer Zahlung von jeweils 200 Euro Schmerzensgeld so befriedet werden, dass das Opfer auf dem Weg zur Abendschule nicht mehr – so wie bisher – um das „Revier“ seiner Angreifer herumlaufen muss.

Der 20-Jährige kam vor dem Jugendschöffengericht mit 200 Euro Schmerzensgeld und 100 Euro an die Paulinenpflege Winnenden davon. Ungleich schwerer wog das Urteil über den bereits fünfmal vorbestraften 19-Jährigen. Jugendgefängnis droht ihm, wenn er die 200 Euro Schmerzensgeld nicht bezahlt, gemeinnützige Arbeit schwänzt oder beim Projekt „Chancen nutzen“ nicht mitmacht.

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Erstellt:
21. Oktober 2022, 06:00 Uhr

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