Vermietung von Wohnraum wird in Auenwald attraktiver
Auenwald beteiligt sich am Programm „Wiedervermietungsprämie“. Gefragt sind Wohnungen, die mindestens ein halbes Jahr leer standen.

© sp4764 - stock.adobe.com
Die Förderung für Wohnungen, die derzeit noch leer stehen, ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Symbolfoto: sp4764 - stock.adobe.com
Von Florian Muhl
Auenwald. Die Gemeinde Auenwald steigt in das Förderprogramm „Wiedervermietungsprämie“ mit ein. Das beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Dabei gibt die Gemeinde, die Prämie, die sie vom Land Baden-Württemberg erhält, an den Vermieter weiter (siehe Infotext). Das Gremium hat damit auf eine konkrete Anfrage eines Wohnungsbesitzers aus der Gemeinde reagiert. Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
„Konkret bedeutet das, dass der Vermieter bis zu zwei Monatsmieten, also bis zu 2.000 Euro maximal erhält“, informierte der stellvertretende Haupt- und Ordnungsamtsleiter Roland Schmidt in der Sitzung. Die Bezuschussung laufe ausschließlich über die Kommune. „Das heißt, personell sind wir da eingebunden, wobei melderechtlich geprüft wird, ob dieser Wohnraum tatsächlich sechs Monate nicht genutzt wurde. Und dann ist der Antrag von uns zu stellen. Der Arbeitsaufwand beträgt zwei bis drei Stunden einschließlich der Kasse, um das Geld weiter zu transportieren“, so Schmidt. „Wir geben das Geld weiter, wir sind nur Vermittler.“
Im Juli 2020 hat die Landesregierung die Wiedervermietungsprämie eingeführt. 2021 waren es laut Roland Schmidt im Rems-Murr-Kreis nur drei Gemeinden, die da eingestiegen sind. „2022 waren es doppelt so viele, jetzt – im Jahr 2023 – gehen wir schon in Richtung zehn Kommunen im Kreis, die jetzt die Wiedervermietungsprämie tatsächlich auch umsetzen, so der stellvertretende Haupt- und Ordnungsamtsleiter weiter.
Zahlreiche Geflüchtete suchen Schutz
Hintergrund für das Förderprogramm: „Der schreckliche Krieg in der Ukraine dauert leider weiterhin an. Zahlreiche Geflüchtete suchen bei uns Schutz. Gemeinsam mit dem Rems-Murr-Kreis und Ihrer Unterstützung möchten wir diesen Menschen helfen“, schreibt die Gemeinde in ihrem Mitteilungsblatt. Und weiter heißt es: „Die Menschen benötigen dringend eine sichere Unterkunft und mit Ihrer Unterstützung wollen wir, die Gemeinde Auenwald, den Menschen dies ermöglichen. Wir bitten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von leer stehenden Häusern oder Wohnungen, sich bei der Verwaltung zu melden.“
Prämie Mit der Wiedervermietungsprämie setzt das Land Anreize zur Aktivierung von leer stehendem Wohnraum. Empfänger der Prämie sind die Kommunen, auch die Landkreise. Ansprechpartner für die Wiedervermietungsprämie ist die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH im Auftrag des Landes.
Vorgaben Die Gewährung der Prämie setzt voraus, dass
der Wohnraum zum Zeitpunkt der Antragsstellung länger als sechs Monate leer steht,
die Vermietung durch eine kommunale Beratung oder Vermittlung erfolgt ist,
das unbefristete oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristete Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Antragsstellung besteht.
Zuschuss Die Prämie wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt. Sie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, maximal 2.000 Euro je wiedervermieteter Wohnung. Es handelt sich um eine Erfolgsprämie, die keiner Zweckbindung unterliegt.
Antrag Der Antrag ist binnen sechs Monaten nach Abschluss des Mietvertrags bei der Bewilligungsstelle per Formular (siehe Internetseite) zu stellen.