Verwaltungsgerichtshof moniert Quarantänedauer

dpa/lsw Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung des Landes mit Blick auf die Dauer der Quarantäne für Einreisen beanstandet. Soweit sie eine über einen Zeitraum von zehn Tagen nach Einreise hinausgehende Verpflichtung zur Quarantäne bestimmt, wurde sie außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Mittwoch in Mannheim mitteilte. Die Vorschrift sehe für die Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet eine 14-tägige Quarantänepflicht vor.

Ein Schild mit der Aufschrift „Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg“ steht vor dem Gebäude. Foto: Uwe Anspach/dpa/Archivbild

Ein Schild mit der Aufschrift „Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg“ steht vor dem Gebäude. Foto: Uwe Anspach/dpa/Archivbild

Hiergegen klagten aus Südafrika kommende Personen erfolgreich mit einem Eilantrag. Es fehlten derzeit nachvollziehbare wissenschaftliche Gründe dafür, bei der Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet - anders als bei der Einreise aus einem Risikogebiet, für die eine Absonderung für einen Zeitraum von zehn Tagen vorgeschrieben ist - die Pflicht einer Absonderung für einen Zeitraum von 14 Tagen zu bestimmen. Das Land habe solche Erkenntnisse nicht benannt. Auch für das Gericht seien sie nach den Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts nicht erkennbar.

© dpa-infocom, dpa:210324-99-955434/2

Zum Artikel

Erstellt:
24. März 2021, 17:24 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen