Vorsicht beim Reisen mit Medikamenten
Das Landratsamt weist darauf hin, dass seit Juli für das Mitführen bestimmter Medikamente ins Ausland ein neues Formular notwendig ist.
Rems-Murr. Bei der Behandlung von unterschiedlichsten Krankheiten sind viele Menschen auf die Einnahme von bestimmten Medikamenten angewiesen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Hierzu gehören unter anderem Morphin, Methadon, Methylphenidat, Cannabis, Ritalin.
Eine Reise ins Ausland ist auch mit diesen Medikamenten möglich. Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Länder, in denen das sogenannte Schengener Abkommen gilt, muss hierbei aber ein spezielles Formular mitgeführt werden. Dieses muss vom behandelnden Arzt vollständig ausgefüllt und vor Antritt der Reise amtsärztlich im Gesundheitsamt beglaubigt werden. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich. Angesichts der Urlaubszeit weist das Gesundheitsamt auf das neue Formular hin, das seit Juli bei der Beglaubigung für das Mitführen von bestimmten Medikamenten und Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen mitgebracht werden muss. Folgende Unterlagen und Dokumente werden für eine Beglaubigung im Gesundheitsamt benötigt:
Pass oder Personalausweis des Patienten
vollständig vom behandelnden Arzt ausgefüllte Formulare (je Medikament wird ein Formular benötigt)
seit Juli neu: Betäubungsmittelrezept in Kopie oder Ausdruck des elektronischen Rezepts
Gebühr (14 Euro je Formular, nur Barzahlung)
Die benötigten Formulare können auf der Seite www.service-bw.de unter dem Suchbegriff „Betäubungsmittel“ heruntergeladen werden. Da die Formulare und die Beglaubigung nur eine Dauer von 30 Tagen haben, sollte die Beglaubigung nicht zu lange im Voraus, sondern idealerweise sieben Tage vor Antritt der Reise im Gesundheitsamt eingeholt werden.
Die Beglaubigung kann beim Gesundheitsamt in Waiblingen in der Rötestraße 17 ohne Anmeldung zu den regulären Öffnungszeiten des Landratsamts erfolgen. Eine Terminabsprache ist unter der Telefonnummer 07151/5011608 möglich. Weiterführende Hinweise findet man unter www.rems-murr-kreis.de. lra