Wahlrechtsreform: Rülke warnt vor Aufblähung des Landtags
dpa Stuttgart. Mit Blick auf die geplante Reform des Landtagswahlrechts hat Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke (FDP) eindringlich vor einer Aufblähung des Landtags gewarnt. „Bei der Bundestagswahl droht eine Explosion des Reichstags“, sagte Rülke am Donnerstag in Stuttgart. „Wenn geplant ist, so etwas auf den baden-württembergischen Landtag zu übertragen, werden wir das nicht mittragen.“ Besonders mit Blick auf die Einführung einer sogenannten geschlossenen Landesliste habe die FDP noch Fragen. Man wolle nicht, dass im Landtag am Ende 250 oder 300 Abgeordnete säßen - zu Lasten des Steuerzahlers. Er sagte, er wünsche sich da Modellrechnungen von Grünen und CDU. Die FDP werde da genau hinschauen.
Nach den Eckpunkten von Grünen und CDU soll es im Land ähnlich wie im Bund ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht geben. Zudem sollen Jüngere wie schon bei Kommunalwahlen ab 16 Jahren wählen dürfen. Da die Reform eine Änderung der Landesverfassung nötig macht, braucht die Koalition eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag. Künftig sollen Wählerinnen und Wähler mit der Erststimme ihren Direktkandidaten im Wahlkreis in den Landtag wählen können. Die Zweitstimme soll wie bei der Bundestagswahl an eine Partei gehen.
70 Mandate sollen über die Direktmandate vergeben werden, mindestens 50 über die Listen der Parteien. Die Zweitstimmen sollen auf Basis einer geschlossenen Landesliste ausgezählt werden, um mehr junge Menschen und mehr Frauen ins Parlament zu bringen - dabei wird die Reihenfolge der Kandidaten durch die jeweilige Partei festgelegt. Der 17. Landtag von Baden-Württemberg besteht aus 154 Mitgliedern.
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