Tarifkonflikt im Land

Warnstreiks bei LBBW & Co.

Die Tarifrunde bei den öffentlichen Banken steuert auf ihren Höhepunkt zu: Die Gewerkschaft Verdi drängt die Arbeitgeber mit einem weiteren Warnstreik am Donnerstag zur weiteren Nachbesserung ihres Angebots.

Nicht nur die Landesbank Baden-Württemberg ist vom Tarifkonflikt bei den öffentlichen Geldinstituten betroffen.

© dpa/Marijan Murat

Nicht nur die Landesbank Baden-Württemberg ist vom Tarifkonflikt bei den öffentlichen Geldinstituten betroffen.

Von Matthias Schiermeyer

Die Gewerkschaft Verdi ruft an allen Standorten der öffentlichen Banken in Baden-Württemberg für Donnerstag zum ganztägigen Warnstreik auf. Betroffen sind die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) inklusive der BW-Bank Filialen, die L-Bank, die Bausparkasse LBS-Süd sowie der Deutsche Sparkassenverlag (DSV).

Geplant ist eine Busfahrt von streikenden Beschäftigten zur dritten Verhandlungsrunde in Mainz. Dort werden mehr als 1000 Protestteilnehmer aus mehreren Bundesländern erwartet. Verdi rechnet mit Filialschließungen, weil sich auch viele Beschäftigte, die nicht mitfahren, den Warnstreiks vor Ort anschließen könnten.

Die Gewerkschaft fordert für die 60 000 Beschäftigten aus 63 Geldinstituten 12,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens 500 Euro pro Monat. Landesfachbereichsleiter Frank Hawel mahnt, dass der Abschluss „keinesfalls unter den bereits abgeschlossenen Tarifverträgen der Branche wie bei den privaten Banken oder der Postbank bleiben darf“.

Die Arbeitgeber wollen nun eine Gehaltssteigerung von insgesamt 10,8 Prozent in drei Stufen (5,8 Prozent bei Abschluss, 2,5 Prozent zum 1. Dezember 2025 und 2,5 Prozent ein Jahr später) bei einer Laufzeit von 35 Monaten zahlen. Weitere Nachbesserungen verweigern sie mit Hinweis auf die „dramatische Lage“ der Wirtschaft. Für Nachwuchskräfte wurde eine Erhöhung um 350 Euro in Aussicht gestellt – was über der Verdi-Forderung von 250 Euro liegt. So erreiche die Vergütung für Azubis und duale Studenten „das Spitzenniveau in der Kreditwirtschaft“, werben die Arbeitgeber um Zustimmung.

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Erstellt:
7. Oktober 2024, 18:29 Uhr

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