Facebook, Cloud und Online-Banking als digitales Erbe

Was passiert mit meinen Online-Accounts nach dem Tod?

Für Hinterbliebene ist es rechtlich oft kompliziert, an die digitalen Daten Verstorbener zu kommen. Die wichtigsten Tipps rund um die digitale Nachlassverwaltung.

Ohne Passwort passiert nichts.

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Ohne Passwort passiert nichts.

Von Harald Czycholl

Soziale Netzwerke, E-Mail- oder Cloud-Dienste und das Online-Banking: Ohne Online-Accounts kommt heutzutage kaum jemand mehr aus. Was mit den Accounts und den dort hinterlegten digitalen Daten nach dem eigenen Tod passiert, ist jedoch oftmals gar nicht oder nur unzureichend geregelt.

Ohne den Entsperr-Code des Smartphones, die Zugangsdaten zu Social-Media-Accounts oder die PIN zum Online-Banking oder für Digitalabos zu kennen, wird es für die Hinterbliebenen kompliziert, sich um die digitalen Hinterlassenschaften Verstorbenen zu kümmern.

Haben Sie ihren Online-Nachlass geregelt?

Immerhin 40 Prozent der Internetnutzer hierzulande kümmern sich einer aktuellen Bitkom-Umfrage zufolge um ihr digitales Erbe. Demnach hat ein Viertel (24 Prozent) der Internetnutzer den eigenen digitalen Nachlass zumindest teilweise geregelt. Weitere 16 Prozent haben dies sogar vollständig erledigt. „Es ist wichtig, dass man sich frühzeitig mit der Frage auseinandersetzt, was nach dem eigenen Tod mit dem digitalen Nachlass geschehen soll“, betont Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

„Dabei geht es um zwei Dinge: Angehörigen emotionale Belastung und die komplizierte Suche nach Nutzernamen und Passwörtern zu ersparen. Und darum, dass kostenpflichtige Dienste im Netz schnell und unkompliziert gekündigt werden können.“

Einen Überblick verschaffen

Zunächst einmal muss man sich einen Überblick verschaffen, welche Online-Konten man hat. „Um die Übersicht nicht zu verlieren, empfiehlt es sich, eine Liste mit allen aktiven Konten inklusive Zugangsdaten und Passwörtern zu erstellen und diese immer auf dem aktuellen Stand zu halten“, sagt Nicole Nebelung, Digitalexpertin bei der Ergo Versicherung. Diese Liste können Nutzer als Ausdruck gemeinsam mit dem Testament an einem sicheren Ort aufbewahren. Accounts, die man nicht mehr nutzt, sollte man regelmäßig löschen, so die Expertin. Auch das hilft später den Erben, den Überblick zu behalten.

Der Bitkom-Umfrage zufolge haben 58 Prozent der Nutzer bei Online-Diensten oder in sozialen Netzwerken konkrete Nachlasskontakte benannt. „Es empfiehlt sich überall dort, wo es möglich ist, bereits zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt zu benennen“, sagt Bitkom-Geschäftsführer Rohleder. „Bei einigen Diensten ist das unkompliziert über die Einstellungen zur Privatsphäre möglich.“

Vorsorgevollmacht und Vertrauensperson

Wo dies nicht möglich ist, kann man das Mittel einer Vorsorgevollmacht nutzen. Hiermit kann ein Verwalter für das digitale Erbe bestellt werden. Eine Vorsorgevollmacht muss mit Datum und Unterschrift versehen sein, eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig.

Die Vollmacht bietet der Vertrauensperson die Möglichkeit, bereits auf Accounts zugreifen zu können, wenn der Vollmachtgeber noch am Leben, aber etwa aufgrund einer schweren Krankheit handlungsunfähig ist. Die Vollmacht ist für den Bevollmächtigten aber nur zusammen mit der Liste von Online-Accounts und Passwörter von Nutzen. Erblasser können Vollmacht und Liste an den Bevollmächtigten aushändigen oder an einer gut zugänglichen Stelle zu Hause aufbewahren.

Ist das digitale Erbe jedoch nicht geregelt, stellt das Hinterbliebene vor große Herausforderungen: Welche Konten gibt es überhaupt welche Kosten entstehen durch eventuell laufende Abonnements? „Das kann eine aufwendige Recherche sein“, sagt Ergo-Digitalexpertin Nebelung. „Sich um den digitalen Nachlass zu kümmern, entlastet daher vor allem die Angehörigen.“

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Erstellt:
11. März 2025, 19:08 Uhr

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