Was Sie über die Rente unbedingt wissen sollten
In der aktuellen Ausgabe von „Finanztest“ werden Missverständnisse zur gesetzlichen Rente aufgeklärt
Gesetzliche Rente - Rund um das Thema Rente gibt es eine Menge Gerüchte und Vorurteile. Wir decken die häufigsten Irrtümer auf und geben Tipps für kostenlose und unabhängige Beratungsmöglichkeiten.
Frage: Kommt die Rente automatisch?
Antwort: Nein. Wie alle anderen Sozialleistungen auch, müssen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden. Der Antrag sollte mindestens drei Monate vor dem geplantenRentenbeginngestellt werden. Dann sollte es mit dem nahtlosen Übergang in die Altersrente klappen.
Frage: Sind die Rentenbeiträge in den letzten Jahren immer weiter gestiegen?
Antwort: Nein. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens. In den vergangenen 25 Jahren lag er fast immer höher – im Jahr 1997 beispielsweise bei 20,3 Prozent.
Frage: Sinkt die Rente immer weiter?
Antwort: Nein. Katharina Henrich von der Stiftung Warentest sagt dazu: „Tatsächlich kann es aber vorkommen, dass die Renten weniger stark steigen, als dies die Löhne im Durchschnitt tun.“ In den vergangenen fünf Jahren sind die Renten in den alten Bundesländern zwischen 1,67 und 4,25 Prozent gestiegen, im Osten zwischen 2,5 und 5,95 Prozent.
Frage: Bekommen die Ostdeutschen weniger Rente?
Antwort: „Ganz im Gegenteil“, sagt Henrich. Bisher bekommen Arbeitnehmer im Osten für die gleiche Einzahlung sogar mehr Rente als im Westen. Derzeit bekommen Rentner im Osten Beiträge anhand eines bestimmten Umrechnungsfaktors gutgeschrieben. Bis zum Jahr 2025 wird dieser Umrechnungsfaktor jedoch abgeschafft.
Frage: Was entscheidet darüber, ob ich Ost- oder Westrente bekomme?
Antwort: Das hängt von den Orten der Beschäftigung ab, nicht vom letzten Wohnort. Hat jemand zum Beispiel 20 Jahre lang in Köln und 20 Jahre lang in Leipzig gearbeitet und verbringt seinen Ruhestand wieder im Westen, dann wird seine Rente je zur Hälfte nach Ost- und Westwerten berechnet. Das gilt auch für spätere Rentenerhöhungen. Diese werden ebenfalls anteilig nach den Beschäftigungszeiten berechnet.
Frage: Bekommt jemand, der 40 Jahre lang gearbeitet hat, immer eine auskömmliche Rente?
Antwort: Nein. Nicht nur die Dauer der Beschäftigung zählt, sondern auch die Höhe des Einkommens – und dadurch die Höhe der Einzahlung. Wer 40 Jahre lang nur etwa die Hälfte des Durchschnittseinkommens verdient hat, also etwas weniger als 20 000 Euro im Jahr, kann mit einer Rente von circa 640 Euro rechnen. Wer hingegen 30 Jahre lang etwa doppelt so viel wie das Durchschnittseinkommen verdient hat (im Jahr 2019 wären dies 77 800 Euro), kann mit einer Rente von 1922 Euro rechnen.
Frage: Müssen alle bis 67 arbeiten?
Antwort: Nein. Erst ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt das Regelrentenalter bei 67 Jahren. Bis dahin wird die Altersgrenze schrittweise angehoben. Wer im Januar 1958 geboren ist, dessen Rente beginnt mit 66 Jahren.
Frage: Kann ich mich unverbindlich beraten lassen?
Antwort: Das sollte man unbedingt tun, rät Finanztest-Redakteurin Henrich: „Jeder sollte das kostenlose Beratungsangebot von der Deutschen Rentenversicherung nutzen.“ Katharina Henrich betont die Unabhängigkeit der Beratung. Dort würde einem niemand eine Zusatzversicherung verkaufen wollen. Man bekomme lediglich einen Überblick, wo man gerade stehe. Sie rät, so früh wie möglich, spätestens jedoch mit Mitte vierzig, einen solchen Beratungstermin (siehe Infokasten) zu vereinbaren. Dabei könnten dann auch Studien- und Kindererziehungszeiten angerechnet werden.
Frage: Darf ich zu meiner Rente hinzuverdienen?
Antwort: Altersrentner, die bereits jetzt die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen zu ihrer eigenen Altersrente unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Wer eine vorzeitige Altersrente bezieht, also noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat, muss Hinzuverdienstgrenzen beachten. Seit Juli 2017 gilt: Übersteigt der Nebenverdienst 6300 Euro im Jahr, wird der darüber liegende Betrag zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Frage: Muss ich meine Rente tatsächlich voll versteuern?
Antwort: Da hat sich etwas geändert – der Übergang geht schrittweise vonstatten: Wer im Jahr 2005 oder früher Rentner geworden ist, muss laut „Finanztest“ 50 Prozent seiner Rente versteuern. Neurentner des Jahres 2019 liegen bei 78 Prozent. Von 2040 an ist die gesetzliche Rente dann zu 100 Prozent steuerpflichtig. Im Gegenzug werden dieRentenversicherungsbeiträgein der Erwerbsphase nach und nach steuerfrei gestellt.
Frage: Können sich Selbstständige rentenversichern?
Antwort: Ja, manche müssen das sogar, andere können sich freiwillig gesetzlich rentenversichern und ihren Beitrag relativ frei wählen. Jedoch muss er laut Februar-Ausgabe von „Finanztest“ aktuell mindestens 83,70 Euro betragen, die Höchstgrenze liegt bei 1246,20 Euro. Wenn das Jahreseinkommen eines Künstlers 3900 Euro übersteigt, ist er versicherungspflichtig. Es wird diskutiert, ob Selbstständige generell zur Altersvorsorge verpflichtet werden sollen. Bisher hat sich die Regierungskoalition aber noch nicht geeinigt.