Weissacher Bürgerentscheid ist abgewendet
Der Gemeinderat stimmt für die Aufhebung des Bebauungsplans „Brüdenwiesen Nord“. Dieser war Anlass für das Weissacher Bürgerbegehren.

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Reinhard Knüdeler, Claudia Gollor-Knüdeler, Ingrid Teufel, Alexander Ludwig, Dorothee Knaupp, Peter Haußmann und Uwe Rahr (von links) vom Offenen Grünen Treff haben sich dafür eingesetzt, dass die Brüdenwiesen frei von Bebauung bleiben. Archivfoto: Alexander Becher
Von Melanie Maier
Weissach im Tal. Die Bebauung der Talaue unterhalb des Weissacher Pflegeheims ist mit der jüngsten Gemeinderatssitzung kein Thema mehr. Die Rätinnen und Räte haben die Aufhebung des am 22. Dezember 2022 aufgestellten Bebauungsplans „Brüdenwiesen Nord“ beschlossen. Damit ist auch ein von der Initiative Offener Grüner Treff in die Wege geleiteter Bürgerentscheid nicht mehr notwendig.
Das Bürgerbegehren, das dem Entscheid vorangeht, hatte die Gruppe am 21. März formal initiiert (wir berichteten). Insgesamt 988 Unterschriften, die sich allesamt gegen eine Bebauung am Brüdenbach richteten, hatten die Mitglieder Bürgermeister Daniel Bogner an dem Tag überreicht – fast dreimal so viele wie nötig. Bereits bei der Übergabe hatte der Rathauschef angekündigt, er hoffe und denke, dass ein Bürgerentscheid nicht relevant werde. Wie durch die Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung bekannt wurde, hatte die Verwaltung schon im Februar das gegenüberliegende Grundstück des Pflegeheims erwerben können. Die Fläche unterhalb des Heims, die im HQ-10-Bereich liegt – also in einem Gebiet, das statistisch gesehen alle zehn Jahre von einem Hochwasserereignis betroffen ist –, war damit für einen eventuellen Neubau aus dem Spiel. „Da wir nun eine andere machbare Variante gefunden haben, besteht kein Bedarf mehr an der Fläche“, bekräftigte Bogner nochmals in der Sitzung.
Keine Prüfung des Bürgerbegehrens
Gemeinderat Jörg Schaal (CDU/FWV) hakte nach, ob sich überhaupt jemand mit dem Bürgerbegehren beschäftigt habe. Zum Hintergrund: Mit dem Beschluss des Rats, die Aufstellung des Bebauungsplans aufzuheben, ist der Anlass des Bürgerbegehrens und damit auch der Bürgerentscheid zwar vom Tisch. Doch rechtlich gesehen hätte das Gremium das Anliegen innerhalb von zwei Monaten auf seine formale Richtigkeit hin prüfen müssen. Zudem hätte in diesem Zeitraum auch eine Anhörung der Vertrauenspersonen der Initiatoren stattfinden müssen. Die Frist für diese Pflichten war am 21. Mai geendet. Die Gemeinderatssitzung fand erst vier Tage später, am 25. Mai, statt.
Er habe sich dahingehend eng mit der Kommunalaufsicht abgestimmt, antwortete Bogner Jörg Schaal. Da die Verwaltung den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans ohnehin aufheben und den Initiatoren des Bürgerbegehrens entgegenkommen wollte, sei das Vorgehen möglich gewesen.
Auf der Fläche kann dann vorerst nicht mehr gebaut werden
Vor der Abstimmung erkundigte sich Gemeinderat Thomas Heller (UBL) danach, ob nach einem Aufhebungsbeschluss noch die Möglichkeit bestehe, auf der betroffenen Fläche an das Pflegeheim anzubauen. Er tue sich schwer damit, dort sämtliche Türen zu verschließen. Bogner erklärte, dass dies dann vorerst nicht mehr möglich sei, und verwies darauf, dass die Interessengemeinschaft der Eigentümergemeinschaft derzeit ohnehin eine Lösung ohne Anbau im Blick habe (siehe Text oben). Müsste das Heim entgegen der momentanen Annahme doch noch für ein oder zwei weitere Zimmer auf der Fläche erweitert werden, um es im Bestandsgebäude weiterbetreiben zu können, sehe die Sachlage für die Initiatoren des Bürgerbegehrens womöglich wieder anders aus, sagte Bogner. Dann also könnte ein Bebauungsplan „Brüdenwiesen Nord“ durchaus wieder interessant werden. Doch diese Entwicklung ist vor dem momentanen Stand der Dinge eher unrealistisch.
Das Gremium stimmte der Aufhebung des Bebauungsplans mehrheitlich zu. Heller stimmte dagegen, Günter Sanzenbacher (CDU/FWV) enthielt sich.