Weniger Geldauflagen von der Justiz verhängt
dpa/lsw Stuttgart. Manche Strafverfahren können gegen Zahlung einer Geldbuße beendet werden - das kommt oft gemeinnützigen Organisationen zugute. Doch im vergangenen Jahr wurde weniger an sie überwiesen.
Gemeinnützige Organisationen haben im vergangenen Jahr von der Justiz weniger Geld zugewiesen bekommen als im Vorjahr. 2020 wurden im Land Geldauflagen in Höhe von 20,6 Millionen Euro verhängt, wie das Justizministerium in Stuttgart mitteilte. Davon gingen 10,6 Millionen Euro an gemeinnützige Organisationen. 2019 waren es 11,7 Millionen Euro und es wurden Geldauflagen von 22 Millionen Euro festgesetzt.
Justizministerin Marion Gentges (CDU) sagte, die Auflagen seien im Strafprozess ein wichtiges Mittel, um passende Sanktionen für konkrete Einzelfälle aufzuerlegen. Möglich seien Geldauflagen in verschiedenen Stadien von Strafverfahren - zum Beispiel, um ein Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße zu beenden oder auch zusätzlich zu einer verhängten Bewährungsstrafe.
Richter und Staatsanwälte entscheiden in der Regel darüber, ob die Summe an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse geht. Ob eine Organisation das Geld annimmt, entscheidet diese wiederum selbst. Ablehnungen sind überaus selten.
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