Wer auf Privatparkplätzen parkt, zahlt

Unternehmen verlangen von Falschparkern Gebühren – Das ist völlig in Ordnung, sofern die Parkfläche klar als privat ausgewiesen ist

Mal eben kurz das Auto abstellen. Nur kurz. Schließlich fährt man ja gleich wieder weg und sonst ist wirklich nirgendwo ein Parkplatz frei. Außer eben jener, der als Privatparkplatz deklariert ist. Eben solche Situationen machen Backnanger Ladenbesitzer und Unternehmen sauer, denn: Sie zahlen dafür, dass ihre Kunden dort kostenlos ihr Auto abstellen können. Wer sein Auto dort unberechtigt abstellt, muss im Falle des Erwischtwerdens Gebühren blechen.

Lidl, Edeka und Co. lassen ihre Parkplätze oftmals von externen Unternehmen bewirtschaften, die darauf achten, die Zahl der Falschparker zu reduzieren. Foto: A. Becher

Lidl, Edeka und Co. lassen ihre Parkplätze oftmals von externen Unternehmen bewirtschaften, die darauf achten, die Zahl der Falschparker zu reduzieren. Foto: A. Becher

Von Sarah Schwellinger

BACKNANG. Es ist vielerorts das gleiche Problem: Die Parkplätze sind voll. Aus Zeit- und wahrscheinlich auch aus Gründen der Faulheit schielt man doch mit einem Auge auf die Parkplätze vor dem Geschäft gegenüber. „Privatparkplatz“ prangt da das Schild. „Die paar Minuten wird’s schon keiner mitkriegen“, denkt man sich, parkt, steigt aus. Bei der Rückkehr ans Auto prangt an der Windschutzscheibe ein Zettel: „Sie stehen auf einem kostenpflichtigen Privatparkplatz“, es wird eine Gebühr verlangt.

Kürzlich so erst geschehen in der Sulzbacher Straße in Backnang. 14 Parkplätze gehören zum Fitnessstudio Lightlife Women. Die seien immer öfter zugeparkt worden – auch oft von Personen, die keine Kundinnen sind, erklärt Lena Bredow, Geschäftsführerin des Studios. Immer penetranter seien manche Autofahrer geworden, immer lauter und wüster die Beleidigungen den Mitarbeiterinnen gegenüber. Irgendwann sah sich Bredow gezwungen, einen Anwalt einzuschalten. Nun weist ein Schild deutlich darauf hin, dass die Parkplätze Privatparkplätze sind und bei Falschparken eine Gebühr droht. „Wir bezahlen viel Geld für diese Parkplätze“, so Bredow, „denn wir wollen unseren Kundinnen diesen Service anbieten.“ Wer trotzdem dort parkt, den erwartet ein Zettel an der Windschutzscheibe mit der Bitte, sich im Studio zu melden. „Viele fahren einfach so weg. Die erwartet dann ein Schreiben unseres Anwalts.“

Und das völlig zu Recht, erklärt Thomas Raich, Fachanwalt für Strafrecht in Backnang: „Grundsätzlich darf ein Unternehmen bestimmen, wer auf seinem Parkplatz parkt. Parken andere Leute als der von ihm bestimmte Personenkreis dort, kann eine Vertragsstrafe verlangt werden. Dies gilt dann, wenn dies durch sichtbare Schilder auf dem Parkplatz für Parkende erkennbar ist. Die Höhe der Vertragsstrafe bestimmt das Unternehmen.“ Bedeutet: Wer auf einem Privatparkplatz parkt, geht mit dem Abstellen des Fahrzeugs einen Vertrag ein. Wer diesen nicht einhält, den erwartet eine Strafe.

Auch wer bei der Discounterkette Lidl parkt und nicht dort einkauft, kann unter Umständen einen solchen Zettel am Auto haben. „Lidl ist es wichtig, seinen Kunden während der gesamten Öffnungszeit einen schnellen und bequemen Einkauf sowie ausreichend Parkmöglichkeiten zu bieten. Zu diesem Zweck halten wir entsprechend gekennzeichnete Parkplätze für unsere Kunden frei“, erklärt Mario Köhler von der Lidl-Pressestelle auf Anfrage. Das Unternehmen arbeitet an manchen Standorten, meist solche, die in der Innenstadt liegen, mit externen Dienstleistern zusammen, welche die Parkflächen bewirtschaften. „Auf diesen Parkflächen weisen wir mit gut sichtbar angebrachten Schildern darauf hin, dass das Parken für Kunden eine Stunde lang kostenlos ist.“ An diesen wenigen Standorten wird die Parkdauer durch die von den Kunden im Fahrzeug ausgelegte Parkscheibe von Mitarbeitern des Dienstleisters kontrolliert.

Die Gebühren sind jenen des öffentlichen Verkehrs angepasst

„Die Bearbeitungspauschale des externen Dienstleisters kann je nach Region bis zu 30 Euro betragen und ist somit dem öffentlichen Verkehr angepasst“, so Köhler. „Dieses Verfahren bezieht sich auf eine deutliche Überschreitung der Uhrzeit. Die Gebühr kann jedoch storniert werden, sollte durch den Lidl-Kassenzettel eine längere Einkaufsdauer nachgewiesen werden können.“

An manchen Standorten wird jetzt sogar auf die Parkscheibe verzichtet. Ein neues System erfasst die Parkdauer mithilfe von Sensoren im Boden. Bei einer Überschreitung der Höchstparkdauer wird der externe Dienstleister automatisch über das System informiert.

Doch kann ich mich gegen solche Gebühren wehren? Anwalt Raich erklärt: „Der Parkende kann sich gegen eine Vertragsstrafe nur dann wehren, wenn er nachweisen kann, dass keine Hinweisschilder vorhanden waren oder dass die Höhe der Vertragsstrafe nicht angemessen ist.“ Und er ergänzt: „Ein Unternehmen kann Falschparker auch abschleppen lassen.“ Die Kosten muss dann der Falschparker tragen.

Ein Vertrag mit dem Eigentümer des Parkplatzes kommt somit nur zustande, wenn der Parker die Vertragskonditionen zuvor einsehen konnte. Das setzt eine gute Beschilderung voraus, aus der die Parkregeln hervorgehen. Laut ADAC reicht es jedoch aus, wenn auf den Schildern lediglich ein Parkscheibensymbol gut zu erkennen ist, die AGB vom Auto aus aber nicht lesbar sind.

Von eben diesem Recht als Eigentümer des Parkplatzes macht auch das Backnanger Lightlife-Fitnessstudio seit gut einem Jahr Gebrauch. Denn dadurch, dass es oft keine Parkplätze gibt, hätten einige Kundinnen ihre Verträge mit dem Fitnessstudio aufgelöst. „Das kann einem Betrieb die Existenz kosten“, meint Bredow. Oft hätten die Mitarbeiterinnen viel Zeit auf dem Parkplatz verbracht, um mit Falschparkern zu diskutieren. „Privat sollte als privat respektiert werden“, sagt Bredow nachdrücklich. Stattdessen seien sie und auch ihre Mitarbeiterinnen bedroht, beschimpft, sogar geschubst worden. Seitdem sie die neuen Schilder und die Hinweiszettel haben, habe sich die ganze Situation nach Aussage Bredows um etwa 90 Prozent gebessert. Doch das ist auch immer verbunden mit zusätzlichem Papierkram – den würde sie sich und ihren Mitarbeiterinnen eigentlich gerne ersparen.

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Erstellt:
7. August 2019, 06:00 Uhr

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