Baden-Württemberg

Wie haben die Bäcker über Ostern geöffnet?

Wie haben Bäckereien in Baden-Württemberg über Ostern geöffnet? Hier finden Sie die gesetzlich genehmigten Öffnungszeiten für die Feiertage.

Bekommt man auch an Ostern eine Brezel?

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Bekommt man auch an Ostern eine Brezel?

Von Lukas Böhl

Über die Osterfeiertage stellt sich für viele Menschen in Baden-Württemberg jedes Jahr die gleiche Frage: Haben Bäckereien geöffnet – und wenn ja, wann? Die Antwort hängt vom genauen Feiertag und der Art des Betriebs ab. Grundlage ist das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG), das für Sonn- und Feiertage sowie besondere Warengruppen klare Regelungen vorsieht.

Karfreitag, Ostermontag und Pfingstmontag: Drei Stunden Verkauf erlaubt

An diesen gesetzlichen Feiertagen dürfen Verkaufsstellen grundsätzlich nicht öffnen. Für bestimmte Waren wie frische Back- und Konditorwaren gilt jedoch eine Ausnahmeregelung (§ 9 Abs. 1 LadÖG). So dürfen Bäckereien – sofern sie keine Gaststätte sind – ihre Verkaufsstellen für bis zu drei Stunden am Tag öffnen, um frische Backwaren zu verkaufen. Die genaue Öffnungszeit legen die Betriebe selbst fest.

Ostersonntag und Pfingstsonntag: Strenges Öffnungsverbot

Am Ostersonntag und Pfingstsonntag sind die Regeln strenger. Das LadÖG untersagt an diesen Tagen die Öffnung von Verkaufsstellen für den Verkauf frischer Backwaren (§ 9 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 3 LadÖG). Auch Ausnahmen für Märkte oder Feste gelten hier nicht. Klassische Bäckereien ohne angeschlossenes Café müssen daher geschlossen bleiben.

Ausnahme: Bäckereien mit Cafébetrieb

Eine Besonderheit gilt für Bäckereien mit integriertem Cafébetrieb. Hier greift nicht das Ladenöffnungsgesetz, sondern das Gaststättengesetz. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17. Oktober 2019 – I ZR 44/19) dürfen diese Betriebe an Sonn- und Feiertagen ganztägig geöffnet bleiben – und dabei auch Backwaren verkaufen. Entscheidend ist, dass das Angebot gastronomisch geprägt ist.

Gründonnerstag und Karsamstag: Normale Öffnungszeiten

Sowohl der Gründonnerstag als auch der Samstag vor Ostern (Karsamstag) sind keine gesetzlichen Feiertage. Daher gelten die üblichen Ladenöffnungszeiten: Bäckereien können an diesen Tagen ganz normal öffnen – oft auch mit verlängerten Öffnungszeiten, um den Feiertagsbedarf der Kunden zu decken.

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Erstellt:
16. April 2025, 07:30 Uhr
Aktualisiert:
16. April 2025, 07:55 Uhr

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