Mindestlohn-Erhöhung
Wie hoch ist der Mindestlohn 2025?
Ab Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland weiter. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich wichtige Änderungen - von der Anpassung der Minijob-Grenze bis hin zum höheren Mindestlohn in der Pflege.
Von Michael Maier
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2025 um 3,3 Prozent auf ein neues Niveau, nachdem seit Januar 2024 ein Satz von 12,41 Euro galt. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit in der Spitzengruppe - hinter Luxemburg mit 14,63 Euro und den Niederlanden mit 13,27 Euro, aber vor Frankreich mit 11,60 Euro. Ab dem neuen Jahr werden in Deutschland 12,82 Euro pro Stunde bezahlt.
Für Arbeitgeber bedeutet die Erhöhung zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Sie müssen prüfen, ob bestehende Arbeitsverträge anzupassen sind. Bei Verstößen gegen den Mindestlohn drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro sowie Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen.
Mindestlohn und Minijob
Besonders wichtig sind die Auswirkungen des Mindestlohns auf Minijobs: Die Entgeltgrenze steigt parallel zum Mindestlohn auf 556 Euro monatlich (bisher 538 Euro). Minijobber dürfen weiterhin maximal 43 Stunden pro Monat arbeiten. Ausgenommen von dieser Grenze sind nicht regelmäßige Einmalzahlungen wie Prämien oder Sonderzahlungen.
Höherer Mindestlohn in der Pflege
- In der Pflegebranche gelten besondere Regelungen mit höheren Mindestlöhnen. Ab Juli 2025 staffeln sich diese wie folgt:
- Pflegehilfskräfte: 16,10 Euro
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 17,35 Euro
- Pflegefachkräfte: 20,50 Euro
Ausnahmen vom Mindestlohn
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung
- Jugendliche Teilnehmer an einer Einstiegsqualifizierung
- Auszubildende (jedoch seit 2020 mit Mindestausbildungsvergütung)
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung
- Pflichtpraktikanten während schulischer oder hochschulischer Ausbildung
- Ehrenamtlich Tätige
Mindestlohn seit 2015 in Deutschland
- Januar 2015: 8,50 Euro
- Januar 2017: 8,84 Euro
- Januar 2019: 9,19 Euro
- Januar 2020: 9,35 Euro
- Januar 2021: 9,50 Euro
- Juli 2021: 9,60 Euro
- Januar 2022: 9,82 Euro
- Juli 2022: 10,45 Euro
- Oktober 2022: 12,00 Euro
- Januar 2024: 12,41 Euro
Die Erhöhung des Mindestlohns soll vor allem Geringverdiener vor Altersarmut schützen und faire Löhne sicherstellen. Für Unternehmen bedeutet das allerdings steigende Personalkosten, die sie in ihrer Kalkulation berücksichtigen müssen. Der Mindestlohn ist für alle Bundesländer einheitlich – in Stuttgart genau so viel wie in Erfurt.