Briefwahlunterlagen

Wo muss man sie abgeben?

Hier erfahren Sie, wo Sie die Briefwahlunterlagen nach dem Ausfüllen abgeben können und welche Fristen einzuhalten sind.

Geben Sie die Unterlagen rechtzeitig ab.

© Asvolas / shutterstock.com

Geben Sie die Unterlagen rechtzeitig ab.

Von Lukas Böhl

Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 können auf verschiedenen Wegen abgegeben werden. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Mit der Post verschicken: Innerhalb Deutschlands können Sie die Briefwahlunterlagen im roten Umschlag unfrankiert zur Post bringen oder in einen Briefkasten werfen. Sie werden unentgeltlich an das Wahlamt zugestellt. Außerhalb Deutschlands müssen die Umschläge frankiert werden.
  • Persönlich abgeben: Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich bei der auf dem roten Umschlag abgedruckten Adresse einwerfen. Dies ist besonders zu empfehlen, wenn die Zeit knapp wird.

Welche Fristen gelten bei der Briefwahl?

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 23. Februar um 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingehen. Verspätete Unterlagen können bei der Wahl nicht berücksichtigt werden. Für Postsendungen innerhalb Deutschlands ist daher der 20. Februar der Stichtag. Spätestens dann sollten die Wahlunterlagen der Post übergeben werden, damit sie noch rechtzeitig ankommen. Wer diese Frist verpasst, sollte die Wahlunterlagen sicherheitshalber persönlich beim Wahlamt einwerfen.

Zum Artikel

Erstellt:
13. Februar 2025, 08:24 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen