Zum Urteilsspruch noch ein Geschenk
14 Monate auf Bewährung für ein Bündel von Straftaten – 46-Jähriger vor Backnanger Amtsgericht
Von Hans-Christoph Werner
BACKNANG. Zweiter Verhandlungstag in dem Verfahren gegen einen 46-jährigen Gelegenheitsgärtner, der nach Cannabis- und Alkoholkonsum verschiedenste Straftaten begangen hatte (wir berichteten): In seinem Urteilsspruch zählt der Richter nochmals in juristischen Begriffen alles auf, was sich der Angeklagte zuschulden kommen ließ. Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung, Körperverletzung, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Nötigung, versuchte Sachbeschädigung. Konkret: Der Angeklagte entbot den Hitlergruß, beleidigte muslimische Mitbürger, schlug zu, versuchte ein Auto zu beschädigen.
Mit 14 Monaten Gefängnis werden die Taten geahndet. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Über einen Zeitraum von drei Jahren darf sich der Verurteilte nichts mehr zuschulden kommen lassen. Ein Bewährungshelfer soll ihn in dieser Zeit begleiten. Ferner hat der 46-Jährige, im Moment ohne Beschäftigung, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Und, so eine weitere Bewährungsauflage, die bereits begonnene ambulante psychotherapeutische Behandlung hat der Verurteilte über zwei Jahre hinweg fortzusetzen und dem Gericht darüber Nachweise vorzulegen. Der Richter nahm die Empfehlung eines Psychiaters, der als Sachverständiger gesprochen hatte, auf: Es sei zu wenig, nur den Beratungsschein abzuholen, sondern er müsse auch die Ergebnisse der therapeutischen Gespräche umsetzen. Sollte der Angeklagte hier je über der Sinnhaftigkeit dieser Bewährungsauflage in Zweifel geraten, möge er sich doch dieses Video anschauen. „Sie sind der Erste, dem ich als Richter etwas schenke“, waren die begleitenden Worte. Und der Angeklagte nahm eine CD mit Filmaufnahmen entgegen.
Im Februar dieses Jahres hatten Angestellte des Amtsgerichts den im Backnanger Stiftshof herumgrölenden Gärtner gefilmt. Die herbeigerufene Polizei hatte den Gröler in die Psychiatrie gebracht. Denn die Beamten waren der Überzeugung, dass der Festgenommene, wie einer der beteiligten Polizisten aussagte, „einen Schuss“ weghabe. Die Aufnahmen des Vorfalls waren in der Verhandlung vorgeführt worden. Für den Sachverständigen waren die Bilder Beleg für eine beim Angeklagten vorliegende psychotische Störung. Verglichen mit dem, wie sich der Angeklagte im Gerichtssaal gab, sei der Vorfall Beleg dafür, dass der Angeklagte in solchen Situationen ein ganz anderer sei. Cannabis und Alkohol seien als Auslöser solchen Verhaltens zu werten. Solch „übergriffiges Verhalten“, so der Richter, dürfe sich nie wieder ereignen. Er wusste sich bei dieser Hoffnung einig mit dem Angeklagten, dessen aufrichtiges und ehrliches Geständnis er zuvor gelobt hatte. Und dieser selbst hatte, nach den Plädoyers zum letzten Wort aufgefordert, gesagt, dass bei ihm „die Vernunft zurückgekommen sei“.
Zuvor waren in der Verhandlung die Entlassbriefe der Psychiatrie verlesen worden. Der Angeklagte hatte sie zum zweiten Verhandlungstag mitgebracht. Aufgrund jahrzehntelangen Cannabiskonsums, so diagnostizierten die Ärzte, seien psychotische Störungen ausgelöst worden. Werde der Suchtmittelmissbrauch nicht behandelt, würden weitere Straftaten drohen. Etwa zwei Jahre, so der Sachverständige, würde eine solche Behandlung in Anspruch nehmen. Und an den Angeklagten gewandt hatte der Psychiater gesagt: „Prägen Sie sich das Video ein!“ Was so viel heißen sollte: So sollten Sie nie mehr werden wollen!
Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer das Tateingeständis des Angeklagten hervorgehoben. Zudem habe sich der Angeklagte bei den Betroffenen seiner Taten entschuldigt. Angesichts der Vorstrafen des Angeklagten, vier an der Zahl, habe sie zunächst nicht daran gedacht, dass die von ihr geforderte Strafe von 14 Monaten zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Aber sie habe nun in der Verhandlung einen sehr einsichtigen Angeklagten erlebt. Die Verteidigerin des Angeklagten sagte, dass sich ihr Mandant die Bewährung verdient habe. Auch sie war anfangs über ihren Schützling irritiert, habe sie doch „befremdliche Telefonate und WhatsApp-Nachrichten“ von ihm bekommen. Insbesondere die Schwester des Angeklagten habe sich dann bei ihr sehr für den Beschuldigten eingesetzt. So würde sie sich nun der Strafforderungen der Staatsanwältin anschließen. Etwaige Bewährungsauflagen stelle sie dem Gericht anheim.
Das Urteil ist, nachdem Staatsanwaltschaft wie Verteidigung auf Rechtsmittel verzichteten, rechtskräftig.