41-Jähriger landet in der Psychiatrie
Kindesmissbrauch durch Entblößen und Angriffe gegen Polizisten in Winnenden.

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Dem Angeklagten wird eine schwere Psychose bestätigt. Symbolfoto: BilderBox/Erwin Wodicka
Von Bernd S. Winckler
WINNENDEN. Die Vermutung der Richter am Stuttgarter Landgericht, wonach der Angeklagte an einer schweren Psychose leidet, war richtig. Deshalb verordneten sie dem 41-Jährigen jetzt nach mehreren Prozesstagen die Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Anstalt. Der aus Nigeria stammende Mann hatte sich im Frühjahr dieses Jahres – im schuldunfähigen Zustand – in Winnenden vor Kindern entblößt, sich danach bei der Festnahme gewehrt, Polizisten beleidigt und schließlich in der Haftanstalt eine Beamtin sexuell beleidigt.
Für alle diese Straftaten konnten die Richter der 3. Großen Jugendschutzkammer am Stuttgarter Landgericht den Mann jetzt nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilen. Er gilt nach dem Strafrecht schuldunfähig, da er nicht nur derzeit, sondern auch schon zur Zeit, als er die Taten beging, an einer schweren krankhaften Störung litt, einer Schizophrenie. In diesem Zustand habe er das Unrechte seines Tuns nicht erkennen können, bescheinigte ihm in dem Verfahren ein vom Gericht beauftragter psychiatrischer Sachverständiger – mit der Empfehlung, den Mann in ein entsprechendes (geschlossenes) Krankenhaus einzuweisen.
Warum in eine geschlossene Klinik? Nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme hat sich gezeigt, dass der Beschuldigte bei einer Freilassung erneut ähnliche Straftaten begehen könnte – und zwar wieder im Zustand der krankhaften Psychose. Dies gelte es zu verhindern, indem man ihn zur Intensivbehandlung in eine entsprechende Einrichtung einweist. Er bilde nämlich in seinem krankhaften Zustand eine Gefahr für die Allgemeinheit.
So werden sich deshalb nach der Unterbringungsanordnung der Richter solche Vorkommnisse nicht mehr wiederholen, dass er sich – wie angeklagt – auf einem Spielplatz in Winnenden zwei damals zehn- und zwölfjährigen Kindern exhibitionistisch zeigte und sich der Festnahme mit Gewalt zu entziehen versuchte. Dabei wurden auch zwei Polizeibeamte verletzt, als sie ihn in das Streifenfahrzeug setzen wollten. Erst später bemerkte man, dass der Angeklagte in seiner Jackentasche auch eine Schere mit sich führte, die als gefährliches Werkzeug gilt. Und dass er ein Fall für die Psychiatrie ist, habe sich auch in der Haftzelle des Stammheimer Gefängnisses erwiesen, als er sich dort plötzlich einer Vollzugsbeamtin mit seinem entblößten Glied gegenüberstellte.
Den Antrag auf Einweisung in die Anstalt hatte nicht nur die Staatsanwältin, sondern auch sein Verteidiger gestellt. Allerdings stehen die Chancen auf eine Heilung in solchen Fällen schlecht, wie viele Gerichtspsychiater immer wieder betonen.