Aspacher Firma als „Ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber“ ausgezeichnet
In Notfällen sind Blaulichtorganisationen wie die Feuerwehr und das THW gefragt. Damit sie schnell einsatzfähig sind, müssen sie auch im Arbeitsalltag abrufbar sein. Die Aspacher Firma Schwarz wurde nun ausgezeichnet, weil sie dies vorbildlich unterstützt.
Von Lorena Greppo
Rems-Murr. Der Alarm geht über einen Piepser ein, sofort wird alles stehen und liegen gelassen. In Windeseile geht es zum Feuerwehrhaus, in die Schutzkleidung und ab zum Einsatz. In Filmen spielen sich reihenweise derartige Szenen ab. Aber ist das in der Realität auch so? Schließlich gehen die meisten ehrenamtlich Engagierten bei der Feuerwehr oder dem THW einer geregelten Arbeit nach.
Mit gutem Beispiel voran geht diesbezüglich Albrecht Schwarz, Geschäftsführer der Schwarz GmbH mit Sitz in Aspach. Er ist nämlich seit 40 Jahren selbst bei der Feuerwehr engagiert und sagt: „Wenn der Chef im Notfall losrennt, welchen Grund hätte man dann, die Mitarbeiter davon abzuhalten?“ Von 96 Mitarbeitern an drei Standorten seien aktuell 20 in Blaulichtorganisationen aktiv. In Aspach seien es 13 Personen, unter anderem auch der Auszubildende Darius Vogt. Dass sie zu Einsätzen gerufen werden, habe in der Firma noch nie zu größeren Problemen geführt. Das liege aber auch daran, dass die Feuerwehr in Aspach nicht ganz so häufig ausrücken muss wie in größeren Kommunen, sagt er.
Als eines von 24 Unternehmen in Baden-Württemberg wurde Schwarz jüngst als „Ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz“ ausgezeichnet. Hier können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Beispiel bei Notfällen unverzüglich in den Einsatz gehen und auch die Betriebsflächen und Fahrzeuge der Firma werden regelmäßig für Übungen der Aspacher Feuerwehr zur Verfügung gestellt.
Beim THW gibt es auch mehrtägige Einsätze, da ist Absprache gefragt
„Die spontanen Einsatzsituationen verlangen nicht nur den Ehrenamtlichen viel ab – auch für die Unternehmen ist das ein Kraftakt. Denn die nicht vorhersehbaren Ausfälle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so zu organisieren, dass der Betrieb normal weiterläuft – das ist echter Mehraufwand und benötigt Organisation und Planung“, lobte Innenminister Thomas Strobl bei der Verleihung. „Sie geben Rückhalt und leisten damit einen ebenso unverzichtbaren Beitrag für Sicherheit im Ernstfall“, hob Landrat Richard Sigel hervor.
„Im Regelfall reagieren Arbeitgeber positiv auf ehrenamtliches Engagement“, sagt der Ortsbeauftragte des THW Backnang, Steffen Hoffmann, „wenngleich in einer kleinen Firma mit drei Mitarbeitern in solchen Fällen natürlich richtig viel Arbeitskraft wegbricht. Bei großen Firmen ist das meistens nicht ganz so kritisch.“ Ab und zu bekomme man dennoch ein „Muss das sein?“ zu hören, vor allem wenn es sich – wie bei überregionalen oder gar Auslandseinsätzen des THW – um mehrtägige Abwesenheiten handelt. Da bedürfe es vorheriger Klärung. Und auch wenn die Arbeitgeber in vielen Fällen zur Freistellung verpflichtet sind (siehe Infotext), werde immer versucht, eine Übereinkunft zu finden, die niemanden vor große Probleme stellt.
Auch Daniel Roth von der Backnanger Feuerwehr sagt: „Überwiegend sind die Arbeitgeber offen und freundlich.“ Er erinnert daran, dass vor fünf Jahren auch die Backnanger Firma d&b Audiotechnik als „Ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber“ ausgezeichnet wurde. In Backnang stehen Feuerwehreinsätze beinahe täglich an. Allein in diesem Jahr wurden schon 231 Einsätze verzeichnet. „Aber auch das kriegen wir gestemmt“, sagt Roth.
Motivation aus dem Gedanken der Dorfgemeinschaft heraus
Was die Situation erschwere, sei, dass längst nicht alle Mitglieder einer Feuerwehr auch im gleichen Ort arbeiten. Für sie gelte es abzuwägen, ob ein Einsatz die Anfahrt erfordert oder nicht. „Die Leitstelle kann so etwas zum Glück gut einschätzen und nutzt bestimmte Stichworte, um zu signalisieren, was zu erwarten ist“, erklärt Daniel Roth. Natürlich sei es aber nicht in jedem Beruf möglich, alles stehen und liegen zu lassen. Als Beispiel nennt er die Kinderbetreuung – die Kleinen können schließlich nicht einfach sich selbst überlassen werden.
„Wir alarmieren daher recht großzügig, damit wir solche Variablen immer berücksichtigen.“ Seines Wissens sei es so auch noch nie zu Problemen gekommen. Beim THW hingegen sei das nicht ganz so einfach, sagt Steffen Hoffmann. „Wenn zum Beispiel ein Kraftfahrer fehlt, bleiben alle stehen, dann kommt man nicht los.“ Besonders schwierig sei das Ganze bei Einsätzen mit Suchhunden – wenn etwa der Halter in Stuttgart arbeitet, der Hund aber in der Wohnung in Murrhardt ist und beide zum Einsatz nach Backnang gerufen werden.
Damit Einsätze dennoch möglich sind, bedarf es eben jener wohlgesonnenen Arbeitgeber. Ihnen gebühre ein dickes Lob. Ein kleiner Pluspunkt sei es da vielleicht, dass in Blaulichtorganisationen engagierte Mitarbeiter immer über eine Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen und so auch bei einem Notfall im Betrieb helfen können. Für Albrecht Schwarz zählt aber eine ganz andere Motivation: „Das rührt für mich im Grunde aus dem Gedanken der Dorfgemeinschaft: Man ist für einander da und hilft sich. Dass wir uns gegenseitig unterstützen, wenn Hilfe gebraucht wird, ist meiner Ansicht nach einfach immens wichtig, damit unsere Gesellschaft funktioniert.“ Diese Kultur werde in seiner Firma gelebt. Er habe jedoch nicht damit gerechnet, die Auszeichnung zu erhalten, räumt der Firmenchef ein. „Ich dachte, da gibt es sicherlich größere Firmen, die mehr tun.“ Dass sein Betrieb ausgewählt wurde, habe ihn aber sehr erfreut. „Obwohl ich finde, dass es eigentlich selbstverständlich sein sollte.“
Feuerwehr Laut Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg sind ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr von der Arbeits- oder Dienstleistung freizustellen, wenn sie während der Arbeits- oder Dienstzeit an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung teilnehmen. Dies gilt auch für eine angemessene Ruhezeit nach Einsätzen. Die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen ist dem Arbeitgeber oder Dienstherrn rechtzeitig mitzuteilen. Berufliche Benachteiligungen oder gar Kündigungen aus diesem Grund sind unzulässig.
THW Ebenso müssen gemäß dem bundesweit gültigen sogenannten THW-Gesetz Arbeitgeber ihre Mitarbeiter für THW-Einsätze freistellen – unter Weiterzahlung des Arbeitsentgelts. Diese Freistellung gilt seit Mai 2020 auch für „unaufschiebbare THW-Dienste“ wie etwa der Vor- und Nachbereitung von Einsätzen.
DRK und mehr Bis Dezember 2020 gab es für Hilfsorganisationen im Sanitäts- und Betreuungsdienst anders als für Feuerwehr und THW außer bei Katastropheneinsätzen keine umfassenden Regelungen zur Freistellung vom Arbeitsplatz und zum Verdienstausfallersatz. Im neuen Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz wurde 2020 die „außergewöhnliche Einsatzlage“ festgestellt. Damit können ehrenamtliche Helferinnen und Helfer etwa des DRK im Bevölkerungsschutz jetzt einen Aufwendungsersatz bekommen.