Bewährungsstrafe für Bedrohung und Sachbeschädigung

Eine üble Textnachricht per Smartphone und ein Tritt gegen eine Wohnungstür standen vor dem Amtsgericht zur Verhandlung.

Zwei Angeklagte erhalten eine Bewährungsstrafe. Symbolfoto: Okan Akdeniz/Stock-Adobe

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Zwei Angeklagte erhalten eine Bewährungsstrafe. Symbolfoto: Okan Akdeniz/Stock-Adobe

Von Hans-Christoph Werner

Backnang. Vor dem Amtsgericht haben sich ein 41-jähriger Metallbauer und ein 39-Jähriger ohne Beruf zu verantworten. Der Metallbauer soll zum einen seine Noch-Ehefrau bedroht haben und dann zusammen mit seinem Mitangeklagten in eine tätliche Auseinandersetzung verwickelt gewesen sein. Der 39-Jährige hat sich sodann der Sachbeschädigung schuldig gemacht. Beide werden zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der Verteidiger des Metallbauers erzählt kurz von den Belastungen, die sich sein Mandant, auch durch eigenes Verschulden, im Lauf seines Lebens bereits eingebrockt hat. Im Mai vergangenen Jahres ging dann die mehrjährige Ehe des Metallbauers in die Brüche. Das entschuldige freilich nicht das Verhalten seines Schützlings, betont der Rechtsanwalt. Aber unter Drogeneinfluss schrieb der Metallbauer seiner Noch-Ehefrau eine despektierliche WhatsApp-Nachricht. Die Staatsanwältin hat sie mit der Anklageschrift im Wortlaut wiedergegeben. Wegen der darin enthaltenen abfälligen Verbalattacken wäre es unschicklich, sie hier zu wiederholen.

Einen Monat später gerieten die beiden Angeklagten in der Nähe des Murrhardter Bahnhofs mit einem 40-Jährigen in Streit. Angeblich ging es um ausstehende Begleichung von Schulden. Dabei habe der Metallbauer seinem Kontrahenten einen Faustschlag versetzt, weil dieser seinen Kameraden mit einer abgebrochenen Bierflasche bedrohte. Als Letzterer schließlich floh und in einem Haus in der Nähe Zuflucht suche, habe der 39-Jährige die Tür des Hauses eingetreten.

Die Anklage hält der eine Beschuldigte für ein Märchen

Der Metallbauer macht in der Verhandlung einen derangierten Eindruck. Ungefragt spricht er vor sich hin, kommentiert die Aussagen anderer. Sein Verteidiger muss etliche Male beschwichtigend eingreifen. Auch der 39-Jährige fühlt sich fehl am Platze, weiß nicht, was er in der Gerichtsverhandlung soll, murmelt Unverständliches hinter seiner Coronamaske. Die Anklage hält er für ein Märchen. Im Gegenteil: Er habe sich an jenem Juniabend zur Wehr setzen müssen, da sein Gegenüber mit einer zerbrochenen Bierflasche auf ihn losgegangen sei.

Äußerst missgelaunt betritt die Noch-Ehefrau des Metallbauers, als Zeugin geladen, den Gerichtssaal. Vor Gericht herrschen strenge Regeln. Wenn der Richter spricht, schweigen die anderen. Die Zeugin aber, noch im Hereinkommen begriffen, will wissen: „Warum bin ich da?“ Der Richter klärt die junge Frau über ihre Zeugenpflichten auf. Zusätzlich stehe ihr als Ehefrau ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Das kommt der jungen Frau zupass. Sie will davon Gebrauch machen und ist schon wieder auf und davon. Ihr Noch-Ehemann gerät durch diesen Auftritt vollends aus der Fassung. Angeblich soll sie ihm beim Hereinkommen den Stinkefinger gezeigt haben.

Die Tätlichkeit des Metallbauers bleibt dubios. Auf Vorschlag des Richters wird das Gerichtsverfahren, was den angeblichen Faustschlag des Angeklagten angeht, eingestellt. Was die Sachbeschädigung des 39-Jährigen anbelangt, so wird im Verlauf der Verhandlung klar, hat ein anderer Hausbewohner die Tür wieder instand gesetzt. Die Kosten für die Reparatur der Eingangstür beliefen sich auf 47 Euro.

Einige Zeit nimmt es in Anspruch, das Vorstrafenregister der beiden Angeklagten vorzulesen. Beide haben sich bereits zwölfmal vor Gericht verantworten müssen. Wie üblich liest der Richter auch vorangegangene Verurteilungen auszugsweise vor.

Die vielen Vorstrafen der beiden Angeklagten, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer, ließen keine günstige positive Sozialprognose zu. Beide hätten keinen Job und lebten in ungeklärten Verhältnissen. Um auf die Angeklagten einzuwirken, seien Freiheitsstrafen erforderlich. So fordert sie für den Metallbauer drei Monate, für den 39-Jährigen zwei Monate Gefängnis. Der Rechtsanwalt des Metallbauers nennt kein Strafmaß, dringt nur für seinen Mandanten auf Bewährung und hält als Bewährungsauflage eine Drogentherapie für sinnvoll.

Der Richter will den beiden Angeklagten nochmals eine Chance geben

Seinem Urteilsspruch legt der Richter das von der Staatsanwältin geforderte Strafmaß zugrunde, setzt allerdings die Strafen zur Bewährung aus. Er wolle beiden Angeklagten nochmals eine Chance geben. Wegen eines Sachschadens von 47 Euro im Fall des 39-Jährigen zwei Monate ins Gefängnis zu gehen, hält er für wenig sinnvoll. Gegenüber dem Metallbauer betont er, dass dieser haarscharf um eine Gefängnisstrafe herumgekommen sei. Beiden Angeklagten wird ein Bewährungshelfer zugeteilt, und beide müssen gemeinnützige Arbeit leisten. Zudem wird dem Metallbauer eine stationäre Drogentherapie zur Auflage gemacht.

Auf Anregung des Rechtsanwalts nehmen die Verurteilten den Richterspruch an. Die Urteile sind somit rechtskräftig.

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Erstellt:
22. Oktober 2021, 16:00 Uhr

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