Der 29. Februar wird gemieden
In einem Schaltjahr suchen sich Brautpaare andere Termine für die Eheschließung als den sogenannten Schalttag aus. Auch in den Rems-Murr-Kliniken werden an diesem Tag keine Kaiserschnitte eingeplant.
Von Lorena Greppo
Backnang/Oppenweiler. Für vergessliche Menschen wäre es eine Hilfe, sollte man meinen, doch im Bezug auf den nur alle vier Jahre vorkommenden 29. Februar gibt es in den Standesämtern und Kliniken der Region eine klare Tendenz: „Der Tag ist verpönt“, sagt Oppenweilers Standesbeamtin Antje Welz. Nicht nur habe sich in diesem Jahr niemand für eine Eheschließung am Schalttag angemeldet, auch in der Vergangenheit sei der Termin nicht erwünscht gewesen. Gleiches gilt auch für die Stadt Backnang. Auf Nachfrage teilt Pressesprecher Christian Nathan mit: „Am 29. Februar finden bei uns keine Trauungen statt, der Termin wurde auch nicht nachgefragt.“ In der Verwaltung seien keine Fälle bekannt, bei denen in der Vergangenheit speziell für den Schalttag angefragt wurde.
Denn was gerne mal scherzhaft als Last dargestellt wird, ist doch für gewöhnlich ein Grund zur Freude: „Den meisten Paaren ist es sehr wichtig, ihren Jahrestag zu feiern“, so die Erfahrung von Antje Welz. „Man denkt doch gerne zurück an die Feier an ebendiesem Datum.“ Das gehe am 29. Februar für gewöhnlich nicht. Dabei sei das Datum der Hochzeit nur bei den wenigsten Brautpaaren schon zuvor mit einem wichtigen Ereignis verknüpft. „Hin und wieder möchten Paare am Jahrestag ihres Kennenlernens heiraten. Aber das sind vielleicht zehn Prozent“, berichtet Antje Welz. Viele richteten sich eher nach der Verfügbarkeit ihrer Traumlocation.
Ähnliche Erkenntnisse hat man auch in Backnang gewonnen: „Unsere Erfahrung ist die, dass die meisten Paare ihre Entscheidung, an welchem Datum sie heiraten möchten, eher von pragmatischen Erwägungen abhängig machen“, erklärt Christian Nathan. Dazu gehöre etwa, wann das Lieblingslokal für die geplanten Feierlichkeiten zur Verfügung stehe oder wann die meisten Gäste Zeit haben, um bei der Trauung anwesend sein zu können. Allerdings räumt der Pressesprecher auch ein: Nicht alle Paare teilen dem Amt ihre Auswahlkriterien für den Trautermin mit.
Seit 2014 insgesamt 21 Geburten am Schalttag
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„Insgesamt beobachten wir eher eine klare Tendenz zu Freitagen und Samstagen, weniger zu bestimmten Daten wie dem Valentinstag oder aber dem thematisierten 29. Februar im Schaltjahr“, fügt Christian Nathan an. Antje Welz hat bemerkt, dass viele Paare die Feierlichkeiten auch bewusst entzerren: „Sie heiraten am Freitag auf dem Standesamt und feiern dann am Samstag ein Fest.“ Da mache es dann auch nichts aus, wenn der Freitag der 13. Tag des Monats ist – dieser ist ja eigentlich als Unglückstag verschrien. In diesem Jahr hat die Standesbeamtin in Oppenweiler übrigens eine Kuriosität bemerkt: „In diesem Jahr ist im April sehr viel los“, sagt sie. Ob es aber daran liegt, dass sich mit dem vierten Monat und der Jahreszahl 2024 eingängige Kombinationen ergeben können, könne sie nicht sagen.
Wie aber steht es mit einem anderen besonderen Ereignis, nämlich der Geburt? Ist diesbezüglich der Schalttag genauso unbeliebt wie bei Hochzeiten? Eine Anfrage bei den Rems-Murr-Kliniken ergibt ein eindeutiges Bild. In diesem Jahr seien an diesem Datum keine Kaiserschnitte geplant, teilt Pressesprecherin Monique Michaelis mit. Sie führt aus: „Wenn es die gesundheitliche Situation von Mutter und Kind zulässt und es sich um kein ausdrückliches Wunschdatum handelt, wird dieser Termin normalerweise weder angeboten noch ausgesucht.“
Verständlich ist das allemal, schließlich ist gerade für Kinder der eigene Geburtstag ein ganz besonderer Anlass für eine Feier. Aber schließlich können sich Eltern den Geburtstermin nicht immer aussuchen. Was also, wenn das Kind doch am 29. Februar zur Welt kommt? Seit 2014 war das an beiden Standorten insgesamt 21-mal der Fall. „In den vergangenen Jahren haben wir bei diesen eher seltenen Fällen kaum Reaktionen beobachtet“, so Monique Michaelis. „Es ist eher wie an den anderen Tagen: Die Geburt selbst steht erst mal im Vordergrund.“
Wenn jemand am 29. Februar Geburtstag hat, so altert diese Person auch rechtlich gesehen wie alle anderen auch: Mit Ablauf des 28. Februars treten sie in Nichtschaltjahren ein neues Lebensjahr an.