EU-Datenschutzregeln bleiben für viele Firmen ein Ärgernis

dpa/lsw Stuttgart. Regelrechte Panik hatten die EU-Datenschutzregeln bei manchen Firmen ausgelöst. Die größten Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet. Als Belastung werden die Vorschriften trotzdem empfunden.

Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat/Archivbild

Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat/Archivbild

Mehr Bürokratie, höhere Kosten und große juristische Unsicherheiten: So bewerten viele Unternehmen die seit einem Jahr geltenden neuen EU-Datenschutzregeln. Das wurde am Freitag bei einer Fachtagung in Stuttgart deutlich. Die größten Befürchtungen haben sich aber nicht bewahrheitet: Abmahnwellen von spezialisierten Anwälten, die gezielt nach Verstößen suchen könnten, hat es nach Meinung mehrere Fachleute bislang nicht gegeben. Der oberste Datenschützer in Baden-Württemberg, Stefan Brink, verhängte bislang in zehn Fällen Bußgelder mit einer Gesamthöhe von 207 140 Euro.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat bundesweit bei rund 4500 Unternehmen abgefragt, wie sie mit den neuen Datenschutzregeln zurechtkommen. DIHK-Referentin Annette Karstedt-Meierrieks stellte in Stuttgart die Ergebnisse vor. Demnach bemängelten fast 90 Prozent einen sehr hohen Bürokratieaufwand für die Umsetzung. Etwa 70 Prozent erklärten, einen hohen oder sehr hohen finanziellen Aufwand zu haben. Rund 60 Prozent sprechen von einem hohen oder sehr hohen personellen Aufwand. „Es macht viel Arbeit, es kostet viel Geld. Und das ist das Riesenproblem“, sagte Karstedt-Meierrieks. Sie forderte die Politik auf, den Aufwand für kleine und mittelgroße Firmen zu senken.

Die neue Datenschutz-Grundverordnung gilt seit Ende Mai 2018 in der EU. Damit wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine und Behörden geregelt. Nach den Worten von Andreas Kiontke, Leiter Recht und Steuern bei der IHK Region Stuttgart, wünschen sich die Unternehmen von den Behörden mehr Unterstützung, zum Beispiel verbindliche und praxistaugliche Checklisten zur Umsetzung der Datenschutzregeln. Auch Karstedt-Meierrieks sprach von großen Rechtsunsicherheiten bei der Frage, wie einzelne Punkte umzusetzen seien. Externe Berater kosteten Geld - zudem sei der Markt an Datenschutzexperten nahezu abgegrast.

Immerhin sind die befürchteten Abmahnwelle ausgeblieben, wie Carsten Ulbricht von der Stuttgarter Kanzlei Menold Bezler sagte, der als datenschutzrechtlicher Berater arbeitet. Auch die Bußgelder der Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg seien mit Augenmaß verhängt worden. Theoretisch sind Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens möglich. Dies hatte bei vielen Firmen regelrecht zu Panik geführt.

Die Behörde von Landesdatenschützer Stefan Brink verhängte bislang in zehn Fällen Bußgelder. Sie belaufen sich auf 207 140 Euro, teilte ein Sprecher mit. Darin enthalten sind zwei Einzelfälle mit Bußen in Höhe von je 80 000 Euro. In einem Fall waren Gesundheitsdaten versehentlich im Internet gelandet. Im zweiten Fall hatte ein Unternehmen aus der Finanzwirtschaft personenbezogene Daten unsachgemäß entsorgt. Brinks Mitarbeiterin Isabel Groß berichtete, dass aber auch viele Datenpannen gemeldet würden, die entweder keine seien oder deren Risiken längst beseitigt worden seien.

Zum Artikel

Erstellt:
28. Juni 2019, 13:11 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen