Frau am Po berührt
Lastwagenfahrer zieht Widerspruch wegen Belästigung zurück

© Edgar Layher
Von Hans-Christoph Werner
BACKNANG. Vor dem Amtsgericht Backnang hat sich ein 31-jähriger Lastwagenfahrer wegen sexueller Belästigung zu verantworten. Er hat in dieser Sache einen Strafbefehl erhalten, diesem jedoch widersprochen. Vor Gericht streitet er die Sache ab. Ja, er kenne die Mitarbeiterin des Erlebnisbads Wonnemar. Sie mache in der Sauna immer wieder die Aufgüsse. Er habe mit ihr immer wieder geredet. Denn zwei- bis dreimal geht er pro Woche in das Backnanger Vorzeigebad. Er sei schockiert gewesen, als er den Strafbefehl erhielt und erfuhr, was ihm vorgeworfen werde. Er habe es gar nicht fassen können. Und dadurch auch Probleme in der Familie bekommen. Er sei doch verheiratet und habe drei Kinder. Ein Landsmann sei am fraglichen Tag mit ihm zusammen saunieren gewesen. Und eines seiner Kinder (sieben Jahre) habe er auch dabeigehabt.
Die Betroffene sagt als Zeugin aus. Sie arbeitet neben ihrem Studium in Teilzeit im Wonnemar und kennt den Angeklagten von seinen regelmäßigen Besuchen her. Schon einmal, 2018, sei es da zu einem Vorfall gekommen. Er habe ihr vorgeschlagen, miteinander auszugehen, und habe versucht, sie zu küssen. Weil sie sich wegdrehte, traf er nur ihren Hals. Damals selbst in einer Beziehung sei sie von dem Vorfall so mitgenommen gewesen, dass sie ihren Dienst im Wonnemar kündigte. Sie wollte sich von dem, was da geschehen war, distanzieren. Nachdem sich ihre persönliche Situation geändert habe, sie auch wieder bei den Eltern wohne, habe sie ihre Tätigkeit im Wonnemar wieder aufgenommen, diese Tätigkeit mache ihr Spaß.
An dem besagten Tag im Juni dieses Jahres habe die 22-Jährige zum Ende ihrer Dienstzeit selbst geduscht. In einer Dusche, die beiden Geschlechtern zur Benutzung offensteht. Als sie heraustrat, sei der Angeklagte da gewesen. Nackt sei man voreinander gestanden und habe miteinander gesprochen. „Lange nicht gesehen“, sagte er. Und: „Du bist ein schönes Mädchen. Was machst du in deiner Freizeit?“ Im Laufe des Gesprächs berührte er sie erst an der Schulter, dann streichelte er über ihren Po. Klein gefühlt habe sie sich in diesem Augenblick, sagt die Frau vor Gericht. Und eklig habe sie die Berührung gefunden. Dass sie in einer Beziehung stehe, habe sie noch hervorgebracht, dann sich ihr Handtuch geschnappt und sei weggegangen. Schockiert sei sie gewesen, wollte allerdings auch keine Szene machen, und so habe sie nicht auf die Hand des Mannes geschlagen. Man merkt, dass ihr der Vorfall noch jetzt, ein halbes Jahr später, nahegeht. Ihre Stimme wird brüchig. Einem Kollegen habe sie sich anvertraut, der aber von der Situation offenbar überfordert war. Auch mit dem Chef habe sie gesprochen. Irgendwo im Ausgangsbereich hat sie den Zudringlichen an diesem Tag nochmals gesehen und gesagt: „Wenn du das nochmals machst, muss ich dich rausschmeißen.“ Das Wonnemar hat aufgrund des Vorfalls etliche Tage später gegenüber dem Lastwagenfahrer ein Hausverbot ausgesprochen. Weil ihr die Sache keine Ruhe ließ, hat sie dann in Begleitung einer Freundin bei der Polizei Anzeigeerstattet. Die Beamtin, die die Anzeige aufnahm, bezeugt, dass die Studentin bei ihrer Vernehmung weinte.
Der Angeklagte hat den erwähnten Landsmann als Zeugen benannt. Es ist ein 61-jähriger Arbeiter. Er erzählt alles so, wie es der Angeklagte schon getan hatte. Besonders häufig erwähnt er, dass man zusammen Kaffee getrunken habe. Auch er kommt regelmäßig in das Bad. Der Staatsanwalt ist misstrauisch. Warum er sich ausgerechnet an diesen Tag so genau erinnern könne, wenn er doch so oft dort sei, will der Jurist wissen. Der Zeuge bleibt die Antwort schuldig. „Was war an diesem Tag für ein Wetter?“, fragt der Staatsanwalt. „Das weiß ich nicht“, ist die Antwort. Der Staatsanwalt lässt nicht locker. Er will wissen, ob der Angeklagte mit ihm, dem Zeugen, den Gegenstand der Anklage besprochen habe. Der Zeuge drückt sich um eine eindeutige Antwort.
Der Verteidiger ahnt einen unguten Ausgang und bittet um eine Unterbrechung. Er bespricht sich mit seinem Mandanten. Als die beiden in den Saal zurückkommen, erklärt der Rechtsanwalt, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen wird.