Im Spannungsfeld von Ökonomie und Medizin

Kreisräte von Linke/ÖDP kritisieren Zielvereinbarungen mit Ärzten an den Rems-Murr-Kliniken – Landrat: Legitimes Instrument

Im Spannungsfeld von Ökonomie und Medizin

© Pressefotografie Alexander Beche

Von Armin Fechter

WAIBLINGEN. Der Landkreis sieht keine Veranlassung, die bisherige Praxis mit Zielvereinbarungen und Bonuszahlungen für leitende Ärzte an den Rems-Murr-Kliniken aufzugeben. Die finanziellen Extraleistungen machen, wie Landrat Richard Sigel gestern sagte, im Schnitt keine zehn Prozent der Gehälter aus, und dieses Maß sei völlig in Ordnung. Zudem halte man sich strikt an die Richtlinien, die für solche Vereinbarungen gelten. Sigel reagierte damit auf einen Antrag, den die Zählgemeinschaft Die Linke/ÖDP im Kreistag eingebracht hatte.

Die zweiköpfige Gruppe mit Stephan Kober (Linke) und Thomas Bezler (ÖDP) hatte ihren Antrag mit „Abschaffung von Ziel- und Bonusvereinbarungen für das Behandlungspersonal in den Rems-Murr-Kliniken“ überschrieben. Fünf Ziele sollten damit erreicht werden, wie es dort heißt: 1. Das Behandlungs- und Pflegepersonal soll sich dem Patientenwohl widmen und dafür angemessene und verlässliche Gehälter beziehen. 2. Das unternehmerische Risiko tragen der Geschäftsführer und der Landkreis. Leitende Ärzte dürfen sich ihrer eigentlichen Kompetenz widmen. 3. Patienten müssen nicht länger mit der Angst leben, als „marktgerechter Patient“ für die Umsätze der Kliniken herhalten zu müssen. 4. Die Bevölkerung des Rems-Murr-Kreises bringt vermehrtes Verständnis für die finanzielle Bezuschussung der Klinikdefizite der Rems-Murr-Kliniken über die Kreisumlage auf. Zumal Bundes- und Landesregierung derzeit außerstande sind, eine dem Patientenwohl angemessene Klinikfinanzierung umzusetzen. Dies muss der Bevölkerung transparent gemacht werden. 5. Patienten werden über Aushänge, Pressemitteilungen und die Homepage der Rems-Murr-Kliniken über den Verzicht auf Zielvereinbarungen informiert. – Diese Ankündigung könnte nach Meinung der Antragsteller folgendermaßen aussehen: „Zum Wohl unserer Patienten hat sich der Rems-Murr-Kreis bewusst gegen Ziel- und Bonusvereinbarungen mit leitenden Ärzten entschieden. Dies steht im Einklang mit Forderungen von Ärzteverbänden, kein Verführungspotenzial für unnötige Behandlungen zu bieten. Sie, liebe Patientin und lieber Patient, sind uns dies wert!“

Vorwurf: Orientierung an Erlösen statt am Wohl des Patienten

Die derzeitige Krankenhausfinanzierung sei, so erläutert Kober, bereits primär auf eine Steigerung der Effizienz ausgelegt. Es gehe um die Verringerung der Liegezeiten und um bessere Bettenauslastung – dies stelle das Grundübel dar. Und: „Die Spitze des Eisberges ist, Druck über Controlling und Ziel- und Bonusvereinbarungen auszuüben.“

Die Thematik, die von der Zählgemeinschaft im vergangenen Herbst anlässlich der Haushaltsberatungen aufgebracht wurde, hat inzwischen den Aufsichtsrat der Rems-Murr-Kliniken beschäftigt. Dort wurde dann auch beschlossen, die Ergebnisse im Verwaltungs-, Schul- und Kulturausschuss des Kreistags öffentlich zu machen – was gestern Nachmittag geschehen ist. Danach orientieren sich die Rems-Murr-Kliniken bei ihren Zielvereinbarungen an den Richtlinien und Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Bundesärztekammer (BÄK): Es würden, so die Aussage, nur Zielvereinbarungen abgeschlossen, die mit diesen Vorgaben konform sind.

Ökonomische Inhalte einer Zielvereinbarung könnten nur unter der Voraussetzung akzeptiert werden, dass sie folgender Faustregel entsprechen: „Solange betriebswirtschaftliches Denken dazu dient, eine indizierte Maßnahme möglichst wirtschaftlich und effektiv umzusetzen, ist es geboten. Der Rubikon ist überschritten, wenn ökonomisches Denken zur Erlössteigerung die medizinische Indikationsstellung und das dadurch bedingte ärztliche Handeln beeinflusst.“

Die Geschäftsführung der Kliniken listet etliche Beispiele für Zielvereinbarungen auf, die akzeptabel seien, etwa die Weiterentwicklung und Umsetzung einer Konzeption und der Aufbau eines neuen medizinischen Bereichs. Auch qualitative Ziele können Gegenstand von Vereinbarungen sein. Dazu zählen das Führen von Mitarbeitergesprächen, Vorträge, die Verbesserung von Prozessen und die sogenannte Einweiserpflege, also die Zusammenarbeit mit den einweisenden niedergelassenen Ärzten. Ferner kann die Einführung eines klinischen Behandlungspfades ein vereinbartes Ziel sein, da dies als geeignet erscheint, die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern.

Ein möglicher Inhalt besteht auch darin, eine Produktstandardisierung vorzunehmen, bei der Sachkosten reduziert werden – sofern dies nicht zulasten der Versorgungsqualität geht. Weiter kann eine Zielvereinbarung auch das Erreichen des im Wirtschaftsplan festgelegten Planungsergebnisses der Abteilung betreffen – wenn dies unter Beachtung der Faustregel geschieht. Grundsätzlich akzeptabel ist es schließlich auch, Prozesse zu optimieren und ein Fallmanagement einzuführen, um damit die Verweildauer der Patienten zu verkürzen und die Verluste bei Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zu senken – allerdings unter der Maßgabe, dass die Verweildauer medizinisch angezeigt ist und die Qualität der Patientenversorgung nicht leidet.

Die Rems-Murr-Kliniken arbeiten, wie Landrat Sigel unterstrich, nicht erst seit 2015, als der derzeitige Geschäftsführer Marc Nickel seine Tätigkeit aufgenommen hat, mit Zielvereinbarungen. Sie seien ein legitimes Instrument. Während Linke-Kreisrat Kober darauf beharrt, dass ein vernünftiges medizinisches Konzept primär einen Rückgang von unnötigen Krankenhausbehandlungen zum Ziel haben müsse, versichert der Landrat, man wolle „nicht alles operieren, was nicht bei Drei auf dem Baum ist“.

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Erstellt:
19. März 2019, 06:00 Uhr

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