Jawort unter freiem Himmel

Gemeinde Weissach im Tal will standesamtliche Trauungen im „Hochzeitsgarten“ ermöglichen

Sich unter freiem Himmel trauen zu lassen, liegt stark im Trend: Immer mehr Brautpaare wünschen sich für den Moment, wenn sie sich das Jawort geben, eine Umgebung draußen – anstelle der üblichen standesamtlichen Trauung innerhalb geschlossener Wände. Die Gemeinde Weissach im Tal will jetzt diesem Wunsch entgegenkommen und den kleinen Garten hinter dem Bürgerhaus für diesen Zweck herrichten.

Im sogenannten Hochzeitsgarten hinter dem Unterweissacher Bürgerhaus soll es künftig die Möglichkeit geben, unter freiem Himmel standesamtlich zu heiraten. Der Weissacher Gemeinderat hat den Vorschlag von Ordnungsamtsleiter Maximilian Sczuka einstimmig angenommen. Foto: A. Becher

© Pressefotografie Alexander Beche

Im sogenannten Hochzeitsgarten hinter dem Unterweissacher Bürgerhaus soll es künftig die Möglichkeit geben, unter freiem Himmel standesamtlich zu heiraten. Der Weissacher Gemeinderat hat den Vorschlag von Ordnungsamtsleiter Maximilian Sczuka einstimmig angenommen. Foto: A. Becher

Von Armin Fechter

WEISSACH IM TAL. Wie sieht die ideale Location für die Trauung aus? Jedes Brautpaar hat davon seine eigene Vorstellung, seine ganz persönliche Vorliebe. Romantik, Stimmung, Emotionen – ganz individuelle Erwartungen sollen erfüllt sein. Diesen speziellen Moment draußen in der Natur, bei frischer Luft und strahlendem Sonnenschein genießen zu können, wünschen sich immer mehr Paare.

Immer wieder Anfragen nach Zeremonien draußen

So verzeichnet auch das Unterweissacher Rathaus seit einigen Jahren immer wieder Anfragen nach einer Zeremonie unter freiem Himmel. Das baden-württembergische Innenministerium hat den Trend bereits aufgegriffen und diese Form der Trauung seit 2011 im Land offiziell zugelassen.

In der Gemeinde Weissach im Tal gibt es bislang zwei Orte, die für standesamtliche Eheschließungen vorgesehen sind: den Sitzungssaal im Rathaus in Unterweissach und das barrierefrei nutzbare Bürgerhaus in der unmittelbaren Nachbarschaft. Hinter dem Bürgerhaus wiederum befindet sich der sogenannte Hochzeitsgarten, eine Terrasse, auf der frisch vermählte Paare eine romantische Kulisse finden, wenn sie mit ihren Gästen auf die Trauung anstoßen wollen.

Der kleine Platz wurde im Sommer 2009 für diesen Zweck und andere kleinere Events hergerichtet. Junge Leute aus ganz Europa waren damals für drei Wochen zu einem internationalen Workcamp in Weissach zu Gast, hantierten jeden Tag fünf Stunden lang mit Spaten und Schaufel und schufteten gemeinsam mit Bauhofmitarbeitern für zwei Projekte: ein Wassertretbecken und die Gartenanlage am Bürgerhaus.

Künftig soll der Hochzeitsgarten nicht nur für den geselligen Teil der standesamtlichen Trauung zur Verfügung stehen. Vielmehr ist auch daran gedacht, dort die Eheschließung selbst möglich zu machen. Allerdings muss die Gemeinde zuvor sicherstellen, dass einige Voraussetzungen erfüllt sind. So verlangt das Ministerium zunächst die förmliche Widmung und Kennzeichnung des Eheschließungsortes. Weiter muss gewährleistet sein, dass die Amtshandlung nicht der Gefahr einer Störung ausgesetzt ist, dass die standesamtlichen Unterlagen nicht beschädigt werden, der Standesbeamte jederzeit Herr der Lage ist und die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann. Ausdrücklich heißt es zudem: „Die Datensicherheit muss eingehalten werden.“ Sprich: Kiebitze dürfen keine Chance haben.

Das unterstreicht auch der Leiter des Weissacher Haupt- und Ordnungsamts, Maximilian Sczuka: Die Trauung müsse nicht öffentlichen Charakter haben. Dem müsse die Gemeinde Rechnung tragen, indem sie den Platz – auch wenn er sich unter freiem Himmel befindet – entsprechend gestaltet. Im Fall des Hochzeitsgartens erscheint dies relativ leicht und mit geringem Aufwand machbar zu sein: Zusätzliche Pflanzen und diverse dekorative Elemente sollen dafür sorgen, dass die Hochzeit einen geschützten Rahmen hat und die Teilnehmer nicht auf dem Präsentierteller sitzen. Die erforderliche Umgestaltung soll im kommenden Frühjahr vorgenommen werden. Den förmlichen Beschluss zur Widmung des Platzes hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig gefasst.

Aber was passiert, wenn sich während der Trauung der Himmel verdüstert und es plötzlich wie aus Kübeln gießt? Auch diesen Fall hat Sczuka mit bedacht: Der Standesbeamte hat dann „das Recht und die Pflicht“, die Eheschließung ins Rathaus oder ins Bürgerhaus zu verlegen – dies, damit die Trauung zum festgesetzten Termin auch tatsächlich stattfindet.

Alternative zur Heirat im Dienstzimmer kostet 150 Euro

Zum Nulltarif ist der künftige Service allerdings nicht zu haben: Weil zusätzlicher Aufwand entsteht, um Tische und Stühle sowie die amtlichen Requisiten vor Ort zu bringen und auch den Platz frisch herzurichten, erhebt die Gemeinde eine Extragebühr von 150 Euro.

Bei der Suche nach einem geeigneten Platz für Trauungen unter freiem Himmel hatte die Gemeindeverwaltung zunächst mehrere Lokalitäten in Betracht gezogen. Allerdings lassen sich die durchaus ansprechenden Alternativen nicht so leicht realisieren wie der Hochzeitsgarten: Da wäre zum einen der Holzsteg mit Aussichtsplattform an der Tongrube Blindenreisach, wo ein großflächiges Biotop entstanden ist, und der Vorplatz vor der sogenannten Biotop-Scheuer im Teilort Bruch. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass sich auch dort noch was tut: Der Hochzeitsgarten beim Bürgerhaus soll, so Sczuka, der Einstieg ins Thema sein.

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Erstellt:
22. Januar 2019, 06:00 Uhr

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