Keine gefährliche Körperverletzung in der Backnanger Grabenstraße
Prozess am Backnanger Amtsgericht wird gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt.
Von Jutta Rieger-Ehrmann
Backnang. Es ist nicht viel übrig geblieben von den ursprünglichen Vorwürfen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der versuchten gefährlichen Körperverletzung bei der Verhandlung am Backnanger Amtsgericht vor wenigen Tagen.
Der Angeklagte, ein Mann in den Dreißigern, schilderte den Vorfall aus seiner Sicht. Er sei in Backnang mit dem Auto durch die Grabenstraße vor die Kreissparkasse gefahren und stand damit am Eingang der Fußgängerzone. Er wollte nur schnell Geld abheben. Doch in dem Moment sei eine Frau aufgeregt auf ihn zugekommen, habe ihm gesagt, dies sei verboten, und sodann seinen Ausweis verlangt.
Zuerst habe er an einen Scherz im Sinne der Sendung „Verstehen Sie Spaß“ gedacht, doch die Dame, wie sich herausstellte eine Mitarbeiterin des Ordnungsamts, habe es ernst gemeint. Er wollte dann gleich wieder wegfahren, doch er wurde von ihr daran gehindert. Sie habe ihren Fuß vor den Reifen gestellt und die Polizei gerufen. Daraufhin habe er versucht, langsam rückwärts vom Platz zu fahren. Das sei alles gewesen. Anhand einer Online-Straßenkarte erklärte der Angeklagte daraufhin noch die genaue Position seines Fahrzeugs.
Die erste Zeugin, Ehefrau des Angeklagten, bestätigte die Aussage ihres Mannes. Ihr Mann habe nach dem Verweis direkt wieder wegfahren wollen, wurde jedoch davon abgehalten, erklärte sie.
Zeugin konnte sich nicht mehr genau erinnern
Weitere Themen
Danach sagte die Mitarbeiterin des Ordnungsamts im Zeugenstand aus. Ganz genau konnte sie sich allerdings nicht mehr erinnern. Sie sei beruflich unterwegs gewesen und habe gerade einen Autofahrer aufgefordert, sich von der Fußgängerzone zu entfernen, da sei auch schon der nächste gekommen, eben der Angeklagte mit seinem Fahrzeug. Da er nicht wegfahren und auch seinen Ausweis nicht vorzeigen wollte, habe sie die Polizei gerufen, habe aber den Angeklagten nicht am Wegfahren gehindert. Dieser habe dann versucht, „durch ein schnelleres Losfahren“ wegzufahren. Sie sei damals schwanger gewesen und habe sich nur durch einen Satz zur Seite retten können. Auf Nachfragen der Verteidigung, wo sie damals genau gestanden habe und wie man sich den Sprung oder Schritt zur Seite vorstellen könne, zeichnete sie die Situation auf Papier und stellte den Sprung nach. Die Schilderung blieb indes in einigen Punkten vage.
Zu seiner Person erklärte der Angeklagte, dass er nach seinem Hauptschulabschluss verschiedene handwerkliche Tätigkeiten ausgeübt habe und inzwischen selbstständig sei. Er sei verheiratet, habe drei Kinder und wohne zur Miete. Gesundheitliche Probleme habe er nicht. Im Bundeszentralregister sind zwei Einträge verzeichnet. Damit war die Beweisaufnahme abgeschlossen.
Nach kurzer Unterbrechung und Beratung erging mit der Zustimmung der Prozessbeteiligten folgender Beschluss: Das Verfahren wird nach Paragraf 153b der Strafprozessordnung gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt. Darüber hinaus hat der Angeklagte bis zum 30. Juni dieses Jahres 500 Euro an die Kinder- und Jugendhilfe Backnang zu zahlen.