Kind tot: Vier Jahre Haft gefordert
Plädoyers im Prozess gegen Syrerin – Frau soll Nichte ihres Mannes zu Tode geschüttelt haben

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Von Andrea Wüstholz
FELLBACH/STUTTGART. Warum ein zweijähriges Flüchtlingskind zu Tode geschüttelt worden ist, bleibt unklar. Die Angeklagte, eine 25-jährige Syrerin, war allein mit dem Mädchen an jenem 11. Dezember 2018. Sie trägt die Schuld am Tod des Kindes, so der Staatsanwalt. Er fordert vier Jahre Haft für die junge Frau.
Notoperation war vergeblich
Das Urteil wird am Freitag, 18. Oktober, gesprochen. Diesen Mittwoch erläuterten Verteidigung und Staatsanwaltschaft ihre Sicht auf den Fall. Der leibliche Vater des verstorbenen Mädchens lebt inzwischen auch in Deutschland. Er ließ über die Verteidigerin der Angeklagten, die seine Schwägerin ist, ausrichten, er mache der Frau „keinerlei Vorwürfe“.
Er wolle nicht, dass dem Sohn der Angeklagten die Mutter genommen werde und der Junge dann dasselbe Schicksal erleiden müsse wie seine Tochter – nämlich ohne Mutter leben zu müssen. Die Mutter des zu Tode gekommenen Mädchens war nach einer Trennung weggegangen. Die jetzt Angeklagte bot an, das Mädchen, eine Nichte ihres Mannes, in ihrer Familie aufzunehmen. Sie und ihr Mann schleusten es illegal nach Deutschland ein. Die beiden syrischen Kriegsflüchtlinge benutzten dafür den Pass ihres leiblichen Sohnes. Im September 2018 kam das Mädchen nach Fellbach. Knapp drei Monate später wurde es in bewusstlosem Zustand ins Rems-Murr-Klinikum Winnenden gebracht, dann schnell ins Olgahospital verlegt und dort notoperiert – doch vergebens. Vier Tage später stellten Ärzte den Tod des Kindes fest.
Das Mädchen muss heftig geschüttelt worden sein, anders ließen sich die schweren Gehirn- und Rückenmarksverletzungen nicht erklären, hatten zwei medizinische Sachverständige am Montag am Landgericht Stuttgart erklärt (wir haben berichtet). Die Angeklagte selbst hatte vor Gericht angegeben, das Kind nicht geschüttelt zu haben. Das Mädchen sei nach dem Wickeln gestürzt.
Ihre Aussage sieht die Staatsanwaltschaft als „widerlegt“ an. Zwar habe sich die Angeklagte, davon sei auszugehen, anfangs um das Mädchen ebenso liebevoll gekümmert wie um ihren eigenen Sohn. Weshalb es dann am 11. Dezember zum tödlichen Gewaltausbruch kam, ließ sich in der Verhandlung nicht klären. Gewalt muss im Spiel gewesen sein: Nur heftiges Schütteln sahen die medizinischen Sachverständigen als mögliche Ursache für die Verletzungen des Kindes an. „Es ist die Angeklagte gewesen, die den Tod verursacht hat. Daran bestehen keine Zweifel“, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch in seinem Plädoyer. Er hält eine vierjährige Haftstrafe für angemessen.
Schuldfrage ließ die Anwältin offen
Die Verteidigerin der Frau, Rechtsanwältin Amely Schweizer, beschrieb ihre Mandantin als „liebevolle und sorgsame Mutter“, die niemals überfordert gewesen sei. In ihrem Plädoyer verwies die Anwältin auf Vorerkrankungen des Kindes, die im Prozess mehrfach thematisiert worden waren, die aber nicht belegt sind. Die Ersatzeltern seien mit dem Mädchen nicht zum Arzt gegangen, weil sie keine Papiere für das Kind hatten.
Die Schuldfrage ließ die Anwältin offen, und sie nannte folgerichtig kein aus ihrer Sicht angemessenes Strafmaß. Stattdessen verwies sie auf Erklärungen des Vaters des toten Kindes: Er wolle nicht, dass seinem Neffen die Mutter genommen werde. Genau das passiert, wenn die Frau in Haft muss.