Kreis Biberach darf Hunde an neue Besitzer vermitteln
dpa/lsw Biberach. Von einem Hundezuchtbetrieb im Kreis Biberach vernachlässigte und von den Behörden beschlagnahmte Hunde dürfen nun einen neuen Besitzer bekommen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg habe die Ansprüche der Tierhalterin mit einer unanfechtbaren Entscheidung in einem Eilverfahren abgelehnt, teilte das Landratsamt Biberach am Mittwoch mit.
Das Kreisveterinäramt hatte die 67 Hunde im August 2020 beschlagnahmt, da sie in dem Betrieb den Angaben zufolge erheblich vernachlässigt wurden. Gegen die Tierhalterin wurde ein Hundehalte- und Betreuungsverbot erlassen. Weil sie sich dagegen wehrte, landete der Fall bis vor dem VGH. Dieser entschied nun, dass die Hunde an neue Besitzer vermittelt werden dürfen. Das Hauptverfahren steht noch aus. Dort soll geklärt werden, wer für die angefallenen Kosten für Unterbringung und medizinische Versorgung der Hunde aufkommen muss.
Die Tiere sind seit 2020 in verschiedenen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht und können nun ein neues Zuhause finden. Interessierte können sich an das Kreisveterinäramt wenden.
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