Mann verkauft Hehlerware im Internet

In Mönchfeld ist die Zahl der Straftaten laut aktueller Kriminalstatistik sprunghaft angestiegen. Auslöser war ein einzelner Anwohner.

Von Sebastian Steegmüller

Stuttgart - Mönchfeld, das am nördlichen Rand von Stuttgart liegt, ist ein eher ruhiger Stadtteil. In den Straßen, die nach verschiedenen Fischen wie Hecht, Steinbutt und Karpfen benannt sind, leben etwas mehr als 3000 Einwohner. Größere Polizeieinsätze sind die Ausnahme, gelegentlich müssen die Beamten zu Unfällen ausrücken, meistens geht es aber friedlich zu. Und dennoch ist die Anzahl der Straftaten laut aktueller Kriminalstatistik im beschaulichen Mönchfeld im vergangenen Jahr um 248 Prozent gestiegen – von 110 Fällen im Jahr 2022 auf 383.

Anwohner müssen sich jetzt jedoch nicht in ihren Räumen verbarrikadieren oder gar den Stadtteil fluchtartig verlassen. Der Anstieg ist größtenteils auf einen einzigen Mann zurückzuführen: einen 39-jährigen Betrüger, der von Mönchfeld aus bundesweit agiert hat. Er soll verschiedene Elektroartikel, die er für mehr als 6000 Euro eingekauft hat, gewinnbringend auf der Plattform „eBay Kleinanzeigen“ weiterverkauft haben, obwohl er wusste, dass es sich dabei um Diebesgut handelt. Wo er die gestohlene Ware erworben hat, ist bis heute unklar. Von der Überwachungskamera über Heizungsthermostate bis hin zum Kreuzlinienlaser – angeboten wurde quasi alles, was das Heimwerkerherz begehrt.

Dem Vater zweier Kinder ist bereits im Oktober 2021 das Handwerk gelegt worden. In seiner Wohnung stellte die Polizei damals knapp 30 Elektroartikel sicher. Dass die Straftaten erst in der aktuellen Kriminalstatistik auftauchen, liegt an der Dauer der Ermittlungen. Sie wurden erst im vergangenen Jahr abgeschlossen. Die Polizei hatte dem Mann 277 Einzeltaten im Bereich „Fälschungs- und Vermögensdelikte“ zugeordnet. Viele davon wurden in der Anklageerhebung nicht berücksichtigt, offenbar war der Verkaufserlös gering oder die Beweislage schwierig. Anfang 2024 ist der 39-Jährige schließlich am Amtsgericht Bad Cannstatt wegen Hehlerei in 29 Fällen sowie Betrugs in 77 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem ist die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 13 347,13 Euro angeordnet worden.

Der Mann, der ein Geständnis abgelegt hat, hatte aus Sicht des Richters die Absicht, sich durch den Verkauf „nicht rechtmäßig erlangter Elektroartikel eine fortlaufende, nicht unerhebliche Einnahmequelle zur Finanzierung seines Lebensunterhalts“ zu verschaffen. Mittlerweile soll der 39-Jährige wieder in geordneten Verhältnissen leben und einer geregelten Beschäftigung in Vollzeit nachgehen. Darüber hinaus habe er laut des Richters schon eine Therapie erfolgreich absolviert und auch entsprechende Nachsorgemaßnahmen ergriffen, um nicht erneut straffällig zu werden. Offenbar hat der Mann aus seinen Fehlern gelernt.

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Erstellt:
26. September 2024, 22:09 Uhr
Aktualisiert:
27. September 2024, 21:58 Uhr

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