Nacktfotos der Ex an ihren Arbeitgeber geschickt

37-Jähriger schrammt haarscharf an Knaststrafe vorbei. Sieben Monate auf Bewährung wegen Bedrohung und Verbreitung pornografischer Inhalte.

Böse endete eine Beziehung, das einstige Paar sah sich jetzt vor Gericht wieder. Symbolfoto: BilderBox/Erwin Wodicka

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Böse endete eine Beziehung, das einstige Paar sah sich jetzt vor Gericht wieder. Symbolfoto: BilderBox/Erwin Wodicka

Von Florian Muhl

Backnang. „Was Sie sich hier geleistet haben, ist eine Schweinerei sondergleichen“, zog Marco Siever gestern in seiner Urteilsbegründung an den Verurteilten gerichtet ein Fazit. Warnend sagte der Richter am Backnanger Amtsgericht zu dem 37-Jährigen auf der Anklagebank: „Ich hoffe, dass Ihnen dieses Verfahren eine Lehre ist. Wenn’s noch mal zu irgendwelchen Bedrohungen kommen sollte oder Geschichten, wo Sie ungefragt irgendwas weiterverbreiten, (...) dann garantiere ich Ihnen, dann gehen Sie in Haft.“

Wegen Bedrohung und Verbreitung pornografischer Inhalte wurde der gelernte Mechaniker zu sieben Monaten Gefängnisstrafe verurteilt, die auf drei Jahre Bewährungsstrafe ausgesetzt wurden. Zudem muss der Verurteilte die Kosten des Verfahrens tragen. Die Staatsanwältin hatte 40 Stunden gemeinnützige Arbeit gefordert. „Mir sind 40 einfach zu wenig“, sagte Siever. „Ein normaler Arbeitnehmer macht in der Woche seine 40 Arbeitsstunden, da können Sie auch 120 machen für das, was Sie hier angestellt haben.“ Der Verurteilte, der keine Arbeit hat, muss die Arbeitsstunden innerhalb von acht Monaten ableisten.

Das, was ihm die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung zur Last gelegt hatte, hat der 37-Jährige gänzlich eingeräumt. Demnach hat er seiner Ex-Freundin im vergangenen Jahr mehrere Whatsapp-Schriftnachrichten sowie etliche Sprachnachrichten geschickt, in denen er die Mitte 30 Jahre alte Frau auf das Übelste beschimpfte. Auch von Tod und Teufel war darin die Rede.

Die beiden hatten sich Anfang vergangenen Jahres bei einer Entziehungskur im Rems-Murr-Kreis kennengelernt. Schon einige Wochen später hat es gekriselt. Die Geschädigte aus einer Umlandgemeinde, die zwei schulpflichtige Kinder aus einer früheren Beziehung hat, sagte als Zeugin aus: „Er hat meine Kinder nie beachtet, er hat sie behandelt wie Luft. Er wollte nur mich allein.“ Über mehrere Monate führte das Paar eine sogenannte On-off-Beziehung. Wann so richtig Schluss war, daran konnte sich keiner mehr erinnern.

Der Zorn und die Wut auf seine damalige Freundin beziehungsweise Ex-Freundin, wie der Angeklagte aussagte, gipfelten dann in einer E-Mail, die er per Whatsapp auch angekündigt und dann nach eigenen Angaben im Suff geschrieben hatte, und zwar an den Arbeitgeber der Geschädigten. Darin beschuldigte er die Frau, dass sie volltrunken sei und deshalb nicht zur Arbeit käme, ihre Kinder darunter leiden würden und dass das Jugendamt doch eingeschaltet werden solle. Zudem hängte er der E-Mail Oben-ohne-Fotos der Frau an. Letztlich hatte eine Sekretärin beim Arbeitgeber, nachdem ein Abteilungsleiter die E-Mail schon gesehen hatte, zum Glück schnell reagiert und die Nachricht gelöscht.

Die Geschädigte hat der Vorfall sehr mitgenommen. Vier Monate war sie stationär in therapeutischer Behandlung und wird jetzt noch ambulant betreut. Laut ihrer Mutter, die nicht nur Angst um ihre Tochter, sondern auch um ihre Enkelkinder hatte, hatte die Geschädigte neben ihrer Suchtkrankheit auch schwere Depressionen.

Bei der Urteilsbegründung machte Marco Siever dem Angeklagten, der nicht vorbestraft ist, noch mal deutlich, wie knapp er der Haftstrafe ohne Bewährung entkommen ist. Was der Richter aber nicht verstand: „Warum Sie sich nicht wenigstens heute bei der Geschädigten entschuldigt haben.“

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Erstellt:
28. Februar 2023, 16:00 Uhr

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