„Niemand muss in einem Strafanzug Müll aufsammeln“
Die Jugendgerichtshilfe vermittelt straffällig gewordenen jungen Menschen Einsatzstellen – und prüft, ob Sozialstunden geleistet wurden.
Von Melanie MaierBacknang. Im Jugendstrafrecht haben die Richterinnen und Richter relativ große Freiheiten. Die Sanktionen richten sich sehr individuell nach den straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden. Dabei werden sogenannte Sozialstunden häufig verhängt, da sie nicht an besondere Voraussetzungen geknüpft sind – im Gegensatz zum Beispiel zu einer Geldstrafe, die nicht jeder beza...