Polizei soll eventuell Impfnachweise kontrollieren dürfen

dpa/lsw Stuttgart. Die baden-württembergische Landesregierung prüft derzeit eine rechtliche Änderung, um der Polizei die Kontrolle von Impfnachweisen zu ermöglichen. Bisher könne man aus rechtlichen Gründen nur zusammen mit dem örtlichen Ordnungsamt diese Nachweise überprüfen, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums am Donnerstagabend in Stuttgart. Es gebe „Überlegungen“, dies zu ändern. Deshalb werde geprüft, „ob und falls ja in welcher Form eine entsprechende Rechtsgrundlage hierfür auf den Weg gebracht werden kann“. Zuerst hatte der SWR darüber berichtet.

Ein Mitarbeiter eines Kaufhauses kontrolliert am Eingang mit einem Smartphone die Einhaltung der 2G-Regel und den Impfnachweis einer Kundin. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Ein Mitarbeiter eines Kaufhauses kontrolliert am Eingang mit einem Smartphone die Einhaltung der 2G-Regel und den Impfnachweis einer Kundin. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Das würde etwa bedeuten, dass Polizistinnen und Polizisten bei einer Kontrolle in der Gastronomie nicht nur den Personalausweis verlangen dürfen, sondern auch die Nachweise, ob jemand geimpft oder genesen ist. Bisher dürfen das nur die Ordnungsämter der Kommunen. Rechtlich fraglich ist zum Beispiel, ob eine neue Regelung dem Datenschutz entsprechen würde, denn Gesundheitsdaten sind äußerst sensibel.

Die Sprecherin des Innenministeriums verwies darauf, dass die Polizei sowieso schon die Einhaltung der Corona-Maßnahmen kontrolliere, etwa die Maskenpflicht. Seit Beginn der Pandemie seien mehr als 2,27 Millionen Personen und 840.000 Fahrzeuge überprüft worden. Dabei seien 382.000 Verstöße festgestellt worden, sagte sie.

© dpa-infocom, dpa:220203-99-967414/2

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Erstellt:
3. Februar 2022, 21:34 Uhr

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