Prozess wegen versuchten Mordes in Fellbach

Der 60-jährige Angeklagte soll seine getrennt lebende Ehefrau mit einem Messer verletzt haben.

In den Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht ist ein medizinischer Sachverständiger involviert. (Archivfoto: Alexander Becher)

© Alexander Becher

In den Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht ist ein medizinischer Sachverständiger involviert. (Archivfoto: Alexander Becher)

Von Heike Rommel

Fellbach. Ein Familiendrama, das sich in Fellbach ereignet hat, tut sich aktuell vor dem Stuttgarter Landgericht auf. Ein 60-jähriger Fellbacher ist angeklagt, im April diesen Jahres seine getrennt von ihm lebende Ehefrau lebensgefährlich mit einem Messer verletzt zu haben. Die Schwurgerichtskammer hat den Prozess, der voraussichtlich bis zum 27. Dezember gehen soll, nun eröffnet.

Über das mutmaßliche Tatmotiv war noch nichts bekannt, als die Waiblinger Kriminalpolizei in diesem Fellbacher Fall die Ermittlungen aufnahm. Der Sohn des Ehepaars setzte am Mittwoch, 19. April dieses Jahres, gegen 11 Uhr einen Notruf ab, woraufhin es zu einem Rettungs- und Polizeieinsatz kam (wir berichteten). Der Polizei teilte der Jugendliche darin mit, dass seine Eltern verletzt in der Wohnung lägen und dringend Hilfe bräuchten. Dem damaligen Polizeibericht nach wurden der Vater mit dem Rettungshubschrauber und die Mutter mit dem Rettungswagen ins Stuttgarter Katharinenhospital gebracht; beide waren durch Schnittwunden verletzt.

„Bei beiden Eltern waren die Verletzungen lebensbedrohlich“, konstatierte das Polizeipräsidium Aalen für die Kripo Waiblingen und meldete in diesem Zusammenhang lebensrettende Operationen.

Die Ermittlungen der Waiblinger Kriminalpolizei waren bereits am Folgetag, also Donnerstag, 20. April, fortgeschritten. Demzufolge war es zwischen der Frau und ihrem Ehemann zu einem Streitgespräch gekommen. Der Mann habe in der Folge mit einem Messer erst seine Ehefrau und anschließend auch noch sich selbst verletzt. Er wurde schließlich dem Haftrichter vorgeführt und ins Untersuchungsgefängnis Stuttgart-Stammheim gebracht.

Scheidung nicht akzeptiert und wütend über Erbschaft der Frau?

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft geht in der Anklage davon aus, dass der Beschuldigte den Scheidungswillen seiner getrennt lebenden Frau sowie deren geplanten Umzug von Fellbach-Schmiden nach Paris nicht akzeptieren wollte. Dass der jugendliche Sohn dem Vater die Tür zur Wohnung geöffnet hat, habe die Mutter nicht bemerkt. Wütend darüber, dass ihm das Wohngeld gestrichen wurde, während seine Noch-Ehefrau geerbt hatte, habe der Angeklagte in der Wohnung zum Messerblock gegriffen und der Frau in den Hals gestochen. Die Frau, so die Anklage weiter, habe zwar versucht, die Stiche abzuwehren, doch der Mann habe trotzdem noch zweimal zugestochen und zwar in den Hals und in den Brustkorb der Frau. Durch den Stich in den Brustkorb sei das mutmaßliche Opfer kollabiert und zu Boden gestürzt, woraufhin sich der Angeklagte das Messer selbst in den Bauchraum gestochen habe.

Anklage geht von heimtückischem Tötungsversuch aus

Das Mordmerkmal der Heimtücke sieht die Staatsanwaltschaft bereits in der Anklage als erfüllt an, weshalb der Angeklagte des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung beschuldigt wird. In den Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht ist ein medizinischer Sachverständiger involviert, der am ersten Verhandlungstag noch nicht anwesend sein konnte. Die Noch-Ehefrau ist zur Nebenklage in dem versuchten Tötungsdelikt gegen ihren Mann zugelassen. Der jugendliche Sohn der beiden, welcher zeitnah die Rettungsdienste und die Polizei verständigt hat, kam nach allem, was die Polizeibeamten tun konnten, um Schlimmeres zu verhindern, leicht verletzt sozusagen mit dem Schock davon.

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Erstellt:
27. Oktober 2023, 06:00 Uhr

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