Gericht schmettert Schadenersatzklage im Holzstreit ab

dpa/lsw Stuttgart. Es geht um fast eine halbe Milliarde Euro. Im langjährigen Streit zwischen Sägewerken und dem Land gibt es nun ein Urteil. Geht der Fall in die nächste Runde?

Holzstämme liegen auf dem Gelände eines Sägewerks. Foto: Armin Weigel/dpa/Symbolbild

Holzstämme liegen auf dem Gelände eines Sägewerks. Foto: Armin Weigel/dpa/Symbolbild

Das Landgericht Stuttgart hat eine Millionen-Schadenersatzklage zahlreicher Sägewerke gegen das Land Baden-Württemberg abgeschmettert. Eine sogenannte Ausgleichsgesellschaft der Unternehmen sei nicht berechtigt, Ansprüche geltend zu machen, urteilte eine Zivilkammer am Donnerstag. Eine solche Sammelklage verstoße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.

36 in der Ausgleichsgesellschaft zusammengeschlossene Betriebe mit unterschiedlicher Größe hatten dem Land vorgeworfen, dass sie zwischen 1978 und September 2016 zu viel Geld für Rundholz bezahlt hätten. Bei dem nun zurückgewiesenen Schadenersatzanspruch ging es inklusive Zinsen um rund 450 Millionen Euro.

Agrarminister Peter Hauk begrüßte das noch nicht rechtskräftige Urteil: „Während des gesamten Verfahrens hat das Land darauf hingewiesen, dass den Sägewerken kein Schaden durch den Rundholzverkauf entstanden ist und hierfür im Laufe des Verfahrens auch keine Beweise vorgelegt wurden.“ Der CDU-Politiker sagte, für die Schadensersatzforderungen fehle eine Grundlage.

Der Rechtsanwalt der Klägerseite, Rüdiger Lahme, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Meine Empfehlung wird sein, in Berufung zu gehen.“ Eine Entscheidung sei bisher nicht getroffen. Das solle innerhalb der vorgegebenen Frist passieren. Nach der Zustellung des Urteils hat die Klageseite einen Monat Zeit, Berufung einzulegen.

Das Land und seine Forstverwaltung vermarkteten Holz aus dem Staatswald sowie aus kommunalen und privaten Wäldern früher zentral - was zu einer Monopolstellung führte. Das Bundeskartellamt stufte das 2015 als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ein und untersagte die Verkaufspraxis.

Der Streit über das sogenannte Rundholzkartell zieht sich schon länger hin. 2017 bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Verfügung des Kartellamts nach einer Beschwerde des Landes. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil dazu aber 2018 wegen eines Verfahrensfehlers auf - entschied aber nicht, ob ein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt. Mittlerweile hat das Land die umstrittene Forstverwaltung reformiert.

„Es gibt keine rechtskräftige Entscheidung, in der irgendwo steht, dass da ein Kartellverstoß begangen wurde“, sagte der Rechtsbeistand des Landes, Harald Kahlenberg, am Rande. Wenn das Land Holz aus dem Körperschafts- und Privatwald verkaufe, verfolge es nicht die Absicht, Gewinne zu erzielen. „Denn das Geld kommt gar nicht dem Land zugute, sondern den Privatwald- und Kommunalwaldbesitzern.“

Der Anwalt der Klägerseite hatte den Zusammenschluss der Sägewerke mit einer Furcht der Unternehmen erklärt. „Die Sägewerke klagen nicht selbst, da sie Vergeltungsmaßnahmen durch das Land fürchten“, hatte Lahme gesagt.

© dpa-infocom, dpa:220120-99-784486/3

Holz lagert in einem Wald. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Holz lagert in einem Wald. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

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Erstellt:
20. Januar 2022, 14:16 Uhr

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