Schwarzwald-Baar-Kreis macht gegen Geflügelpest mobil
dpa/lsw Villingen-Schwenningen. Wegen der grassierenden Geflügelpest hat der Schwarzwald-Baar-Kreis im Umkreis betroffener Betriebe einen Sperrbezirk und ein umliegendes Beobachtungsgebiet eingerichtet. In den Zonen gelten Einschränkungen für geflügelhaltende Betriebe. Der Kreis hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die bis einschließlich 30. April gelten soll. Das Veterinäramt des Schwarzwald-Baar-Kreises hatte vergangene Woche bei Tieren von bisher fünf Haltern die Geflügelpest festgestellt.

Ein Schild mit der Aufschrift „Wildvogel-Gefügelpest Beobachtungsgebiet“ steht an einer Landstraße. Foto: Arnulf Stoffel/dpa/Symbolbild
Sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet müssen die Geflügelhalter vom 1. April an die Ställe geschlossen halten beziehungsweise die Tiere in einer anderen Schutzvorrichtung halten. Unter anderem müssen Halter dem Veterinäramt auch die Zahl gehaltener Vögel und der verendeten Tiere sowie jede Änderung melden. Die Tierkrankheit wird auch Vogelgrippe genannt. Sie ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich. Bisher sind keine Übertragungen auf andere Tiere wie Katzen oder Hunde bekannt.
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