„Sie haben sich nicht läutern lassen“

Ehemaliger Stadtwerke-Mitarbeiter wird wegen gewerbsmäßiger Untreue zu fast vier Jahren Haft verurteilt

„Sie haben sich nicht läutern lassen“

© BilderBox - Erwin Wodicka

Von Lorena Greppo

BACKNANG/STUTTGART. Zu seinen Gunsten habe man das umfassende Geständnis gewertet, erklärte die vorsitzende Richterin der 18. Strafkammer, Manuela Haußmann. Gegen den angeklagten 48-jährigen Stuttgarter sprach der Umfang seines kriminellen Tuns sowie sein einschlägiges Vorstrafenregister. Der ehemalige Buchhalter hatte in der Zeit vom Sommer 2015 bis zum Herbst 2018 die bei den Stadtwerken Backnang mehr als 725000 Euro veruntreut, den Großteil des Gelds verprasste er, kaufte teure Autos, Urlaube und gab Runden in Nachtklubs aus. Wegen gewerbsmäßiger Untreue in 115 Fällen wurde er nun zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Damit blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese behält sich nun vor, eventuell in Revision zu gehen.

Dass der 48-Jährige die ihm zur Last gelegten Taten begangen hat, stand außer Frage. Schon bei seiner Festnahme hatte der ehemalige Mitarbeiter der Stadtwerke Backnang ein umfassendes Geständnis abgelegt und mit den Behörden kooperiert. Das rechneten ihm Richterin und Staatsanwältin hoch an. Auch dass er Reue gezeigt und sich für seine Taten entschuldigt hat, wurde ihm strafmildernd ausgelegt. Die einzige Frage sei letztlich gewesen, wie hoch die Strafe auszufallen hatte, so die Anklägerin. Von den ursprünglich 240 Einzeltaten war die Kammer seit Prozessbeginn abgewichen. Es habe sich in einigen Fällen um Einzelposten einer Sammelüberweisung gehandelt. Diese wurden letztlich zusammengefasst, sodass 116 Einzeltaten zu Buche schlugen, eine davon war so geringfügig, dass sie nicht als gewerbsmäßig eingestuft wurde – „das ist noch immer immens“, befand Staatsanwältin Gassert.

Zulasten des Angeklagten legte sie auch dessen Vorstrafen aus. Schon 2001 war der 48-Jährige wegen Untreue in 98 Fällen zu anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Hinzu kommen vier Urteile wegen Betrugs zwischen 2011 und 2016. „Sie haben sich nicht läutern lassen“, befand sie. Auch stützte sie sich auf die Aussage eines Unternehmensberaters, den die Stadtwerke nach Bekanntwerden des Vorfalls engagiert hatten, um den Fall aufzuarbeiten. Er beschrieb vor Gericht, dass der Angeklagte sich einiges habe einfallen lassen, um seine Taten zu verschleiern. „Das spricht dafür, dass Sie mit hoher krimineller Energie gehandelt haben.“ Würde sie jede Tat einzeln bestrafen, rechnete die Anklägerin vor, komme sie auf eine Strafforderung von 27 Jahren. Letztlich plädierte sie aber auf fünfeinhalb Jahre .

Über die mangelnde Fachkompetenz des gleichen Zeugen echauffierte sich hingegen Verteidiger Bernd Kiefer. Dass die Machenschaften seines Mandanten bei den Wirtschaftsprüfungen nicht aufgeflogen waren, habe keinesfalls an dessen ausgefuchster Vorgehensweise gelegen, sondern vielmehr an den mangelhaften Betriebsprüfungen. Das habe der Zeuge bei seiner nachträglichen Prüfung nicht erkannt, weil der selbst wiederum schlampig gearbeitet habe. Die Erklärung der Wirtschaftsprüfer, es sei nicht deren Aufgabe sogenannte dolose Handlungen – also gezielte Bilanzmanipulationen zu Schaden des Unternehmens – aufzudecken, „ist, mit Verlaub, ein Witz“, wetterte er. „Man fragt sich: Was machen die sonst?“ Über die Machenschaften seines Mandanten hätten die Prüfer längst stolpern müssen, befand Kiefer.

„Wenn sich das wiederholt, dann wird’s zappenduster“

Man habe es seinem Mandanten einfach gemacht. Das habe dazu beigetragen, dass der immer weitermachte, gar übermütig wurde. Das Vorstrafenregister seines Mandanten sei natürlich „wenig schmeichelhaft“, gab der Verteidiger zu. Auch wolle er nicht abstreiten, dass sein Mandant unrecht getan habe – „das weiß er auch“. Insgesamt befand er aber dreieinhalb Jahre Haft als ausreichend. Zudem sei man mit den Stadtwerken in Verhandlung, um eine Wiedergutmachung auszuarbeiten. Der 48-Jährige wolle den Schaden so gut es geht begleichen, hatte dieser schon erklärt. „Wie das gehen soll, weiß ich auch nicht“, hatte Stadtwerke-Geschäftsführer Markus Höfer, der ebenfalls als Zeuge geladen worden war, in seiner Aussage angemerkt.

Der Geschäftsführer der Stadtwerke Backnang schilderte, dass er den Angeklagten als guten Mitarbeiter empfunden hatte: „Wir waren mit seiner Arbeit sehr zufrieden.“ Im Sommer 2017 habe man den Zeitvertrag des Buchhalters sogar entfristet. Da der heute 48-Jährige über eine Personalberatungsagentur vermittelt wurde, hatte man bei den Stadtwerken weder den Lebenslauf noch das Vorstrafenregister geprüft. Höfer erklärte dann auch, wie es kam, dass im Betrieb niemand den Betrug bemerkte. Das Vieraugenprinzip funktioniere so, dass eine Teamleitung die Sammelüberweisungen freigeben muss. Die einzelnen Posten habe diese nicht im Blick. Was Verteidiger Kiefer als fahrlässiges Handeln bezeichnet hatte, war für die Richterin keinesfalls als Grund für den Betrug zu werten. „Im Forderungsmanagement muss man Mitarbeitern vertrauen können“, konstatierte sie in ihrer Urteilsbegründung. „Man hat mich gewähren lassen“, gelte nicht als Ausrede für eine Straftat. „Schuld sind nicht die Stadtwerke und auch nicht die Wirtschaftsprüfer, sondern allein Sie“, erklärte Haußmann.

Zum Abschluss appellierte sie auch an den 48-Jährigen, sich in Therapie zu begeben. Sein Grundproblem sei, dass er sich ein Leben ermöglichen wolle, dass er sich von seinem erlernten Beruf her nicht leisten könne. „Sie müssen eine gewisse Zufriedenheit erreichen, mit dem, was Sie haben.“ Dafür brauche er Hilfe. „Sonst sehen wir uns in ein paar Jahren hier wieder.“ Und eines stellte Haußmann gleich klar: „Wenn sich das wiederholt, dann wird’s zappenduster.“

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Erstellt:
13. April 2019, 06:00 Uhr

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