Glatteis im Winter

Streupflicht: Wer haftet, wenn Passanten stürzen?

Im Winter können Schnee und Eis Gehwege in gefährliche Rutschflächen verwandeln. Hauseigentümer und Mieter stehen in der Verantwortung, Unfälle zu vermeiden. Doch wer haftet, wenn ein Passant stürzt?

Wer haftet bei einem Sturz?

© Astrid Gast / shutterstock.com

Wer haftet bei einem Sturz?

Von Redaktion

Hauseigentümer sind verpflichtet, angrenzende Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Wann dies genau geschehen muss, variiert jedoch von Gemeinde zu Gemeinde. In vielen Orten gilt werktags eine Räumpflicht ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr. Manche Gemeinden schreiben jedoch abweichende Zeiten vor, etwa schon ab 6 Uhr morgens oder bis 22 Uhr abends. Es gibt keine bundesweit einheitlichen Regelungen, da jede Gemeinde die Vorgaben in ihren Satzungen individuell festlegt. Diese Pflicht kann durch den Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Fehlt eine klare Regelung, bleibt die Verantwortung beim Eigentümer.

Die Unfallkasse Berlin weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Räumpflicht teuer werden können. Neben Bußgeldern drohen Schadensersatzforderungen und Regressansprüche der Unfallversicherung.

Haftung bei Unfällen

Rutscht ein Passant auf einem ungeräumten Gehweg aus, hängt die Übernahme der Kosten von den Umständen des Unfalls ab. Die gesetzliche Unfallversicherung greift beispielsweise nur bei sogenannten Wegeunfällen – also Unfällen auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause. Für andere Unfälle, etwa beim Spaziergang, kann der Geschädigte Schadensersatzansprüche direkt gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen.

Ob der Eigentümer haftet, wird geprüft: Hat er seine Streupflicht verletzt, können Behandlungskosten und weitere Forderungen auf ihn zukommen. Die private Haftpflichtversicherung schützt vor solchen Belastungen, wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wurde. Ohne Versicherung muss der Verantwortliche die Kosten, die bei schweren Verletzungen schnell in die Tausende gehen können, selbst tragen.

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Was passiert, wenn gestreut wurde?

Auch bei vorschriftsmäßig geräumten und gestreuten Gehwegen kann es zu Unfällen kommen. In solchen Fällen greift unter Umständen die private Unfallversicherung. Gleichzeitig müssen Passanten jedoch mit entsprechender Vorsicht handeln, wie verschiedene Gerichtsurteile belegen. Wer etwa mit ungeeigneten Schuhen unterwegs ist, kann eine Mitschuld tragen.

Umweltfreundliche Streumittel statt Salz

In vielen Gemeinden ist der Einsatz von Streusalz verboten. Stattdessen empfehlen sich umweltfreundliche Alternativen wie Sand, Splitt oder Granulat. Diese Mittel sind nicht nur effektiver, sondern können nach der Frostperiode wiederverwendet werden. Sie bieten somit eine sichere und nachhaltige Option.

Sichere Organisation der Räumpflicht

Für Eigentümer, die ihre Pflicht nicht selbst wahrnehmen können, ist es sinnvoll, einen professionellen Winterdienst zu beauftragen. Wichtig: Die Verantwortung bleibt trotzdem beim Eigentümer, der regelmäßig kontrollieren muss, ob der Dienst korrekt arbeitet.

Fazit

Die Streupflicht ist unerlässlich, um Unfälle auf eisglatten Gehwegen zu vermeiden. Da jede Gemeinde eigene Regelungen hat, sollten Hauseigentümer und Mieter sich frühzeitig informieren, um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden. So sorgt man nicht nur für Sicherheit, sondern schützt sich auch vor finanziellen und rechtlichen Konsequenzen.

Die Formulierungen des Textes wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend von einer Redakteurin/einem Redakteur überprüft.

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Erstellt:
15. Januar 2025, 09:04 Uhr

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