Taktisches Aufsetzen in Auenwald
Hubschrauberpiloten der Bundeswehr üben ab und zu bei Lippoldsweiler Starts und Landungen.

© Bundeswehr/Christian Vierfuß
So ein Schulungshubschrauber der Bundeswehr, mit dem Piloten im Rahmen ihrer Ausbildung trainieren, ist auch des Öfteren in Auenwald gelandet. Foto: Bundeswehr/Christian Vierfuß
Von Florian Muhl
AUENWALD. Es war zwar kein unbekanntes Flugobjekt, sondern ein Hubschrauber, den Gemeinderat Gerold Remlinger immer wieder zwischen Lippoldsweiler und Unterbrüden entdeckt hat. Nur wenige Hundert Meter von seinem Haus entfernt. Eigentlich nichts Ungewöhnliches. Allerdings dessen Flugmanöver, die kamen dem BWA-Rat dann doch spanisch vor. Der Helikopter, der im vergangenen halben Jahr mindestens sechsmal angeflogen kam, kreiste zunächst stets einige Zeit über dem Höhenweg, um dann direkt bei einer Parkbank, nur einen Steinwurf vom Funkmast entfernt, zu landen. Es stieg aber niemand aus, sondern der Hubschrauber startete wieder, kreiste und verschwand.
Remlinger war auch immer zu weit weg, um ein Kennzeichen zu erkennen oder sonstige Hinweise, um was für einen Hubschrauber es sich handelt. Seine Frau hatte Aufnahmen mit ihrem Smartphone gemacht, die allerdings auch keine genauen Hinweise lieferten. So wandte er sich an die Gemeindeverwaltung, die aber von den Geschehnissen auch keine Kenntnis hatte. In der jüngsten Gemeinderatssitzung brachte Remlinger seine Beobachtungen vor und fragte, ob es neue Erkenntnisse gebe. Hauptamtsleiterin Yvonne Bader hatte zwischenzeitlich eine Anfrage mit den Fotos an die Polizei geschickt. Einerseits gab es eine Absage: Nein, es handelt sich um keinen Hubschrauber der Polizei, andererseits erhielt die Amtsleiterin den Tipp, auch mal bei der Bundeswehr nachzufragen. Remlingers Listenkollege und Hobbypilot Raban Hoffmann sagte in der Sitzung, dass es doch schön ist, dass die Luftwaffe überhaupt fliegt.
„Der Flug unterliegt dem gängigen Übungsflugbetrieb.“
Jetzt stellte sich heraus: Ja, es waren und sind Hubschrauber der Bundeswehr. „Bei der beobachteten Flugbewegung am 14. Januar 2021 handelte es sich um einen Hubschrauber der Bundeswehr vom Typ EC-45“, teilte auf Anfrage unserer Zeitung ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr mit. Und weiter: „Der Flug wurde im Rahmen der Aus-/Weiterbildung durchgeführt und unterliegt damit dem gängigen Übungsflugbetrieb.“ Dieser sei im ganzen Bundesgebiet zulässig. Im Hubschrauberflugkoordinierungsgebiet, in dem auch Lippoldsweiler und Unterbrüden liegen, dürften Luftfahrzeuge je nach Ausbildungsauftrag auch unterhalb von 100 Fuß (rund 30 Meter) über Grund fliegen und (Lande-)Übungen durchführen. Zu diesem Zweck würden sich beispielsweise ungenutzte/bebauungsfreie Felder anbieten. „Das beobachtete Manöver mit einer kurzen Landung auf einer Freifläche nennt man ,kurzzeitiges taktisches Aufsetzen‘. Dies schult die Besatzung von Luftfahrzeugen bei Geländelandungen“, so der Sprecher des Bundeswehr weiter.
Auch Hauptamtsleiterin Bader hat eine umfangreiche Antwort auf ihre Anfrage bei der Bundeswehr erhalten, ebenfalls vom Luftfahrtamt der Bundeswehr in Köln-Wahn, das zuständig ist für Anfragen und Beschwerden zum Themenbereich „Militärischer Flugbetrieb“ in ganz Deutschland. Mithilfe der gespeicherten Radar- und Flugplandaten ist das Amt in der Lage, militärische Flugbewegungen auf die Einhaltung von Flugbetriebsvorschriften zu überprüfen. Aufgezeichnet hat das Radar den Hubschrauber in Auenwald am 14. Januar im Zeitraum von 14.05 bis 14.11 Uhr. „Aufgrund der geringen Flughöhe in Verbindung mit den topografischen Gegebenheiten konnte das Luftfahrzeug nicht durchgängig vom Radar erfasst werden“, teilt der Bundeswehrsprecher noch mit.
Grundsätzlich ist über dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland militärischer Flugbetrieb zulässig.
Die Mindesthöhe für Hubschrauber beträgt 100 Fuß (rund 30 Meter) über Grund.
Um Tiefflüge mit Hubschraubern in Deutschland sicher durchführen zu können, wurde das gesamte Bundesgebiet in Hubschrauberflugkoordinierungsgebiete (HFCA) aufgeteilt, die hauptsächlich durch einen festgelegten Verband genutzt werden. In diesen Gebieten dürfen Hubschrauber je nach Ausbildungsauftrag auch unterhalb von 100 Fuß über Grund fliegen und Übungen durchführen.
Beim Überflug von Städten mit weniger als 100000 Einwohnern und anderen dicht besiedelten Gebieten ist für Hubschrauber eine Mindestflughöhe von 500 Fuß (rund 150 Meter) über Grund einzuhalten. Bei Städten mit mehr als 100000 Einwohnern beträgt die Mindestflughöhe 1000 Fuß (rund 300 Meter) über Grund in einem Umkreis von 600 Metern über dem höchsten Hindernis.
Weitere Informationen im Internet unter: www.luftfahrtamt.bundeswehr.de