Viele Landwirte unterwegs auf Feldwegen

Das Landwirtschaftsamt bittet Freizeitsuchende um Rücksicht.

Auf den Feldern ist gerade viel los – und damit auch auf den Feldwegen. Archivfoto: Edgar Layher

© Edgar Layher

Auf den Feldern ist gerade viel los – und damit auch auf den Feldwegen. Archivfoto: Edgar Layher

Rems-Murr. Im Sommer sind wieder vermehrt Landwirtinnen und Landwirte mit ihren Fahrzeugen auf Feldern und Feldwegen im Rems-Murr-Kreis unterwegs, um ihre Arbeiten zu verrichten. Gleichzeitig werden diese Wege von Freizeitsuchenden oder Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern insbesondere bei schönem Wetter rege genutzt. Dabei kommt es laut Landwirtschaftsamt Waiblingen leider immer wieder zu gefährlichen Situationen und Ausweichmanövern, bei denen Freizeitsuchende gegenüber Landwirtinnen und Landwirten wenig Rücksicht zeigen. Dies bestätigt auch Peter Treiber, Mitglied im Vorstand des Bauernverbands und Landwirt in Fellbach. „Im Begegnungsverkehr fahre ich langsam, aber dennoch tue ich mir leichter, wenn mir mein Gegenüber Rücksicht signalisiert“, so Treiber, denn schließlich fällt es Fußgängern und Radfahrern weniger schwer, auf den Seitenstreifen auszuweichen, als den gewichtigen Landmaschinen.

Feldwege können auch verschmutzt sein

Allgemein kann es bei der Nutzung der Feldwege vorkommen, dass diese auch verschmutzt sind, wenngleich auch Landwirte verpflichtet sind, sie nach Abschluss ihrer Arbeiten zu reinigen. In jedem Fall sollten Spaziergänger, Jogger, Familien mit Kinderwagen oder Menschen mit Hunden bei der Nutzung von Feldwegen auf breite Landmaschinen gefasst sein. Um gefährlichen Situationen vorausschauend zu begegnen, empfiehlt das Landwirtschaftsamt besonders Radfahrenden, in einer angemessenen Geschwindigkeit unterwegs zu sein.

Weitere Themen

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind zudem angehalten, ihre Tiere auf landwirtschaftlich genutzten Wegen anzuleinen. Insbesondere während der Vegetationszeit dürfen Hunde landwirtschaftliche Flächen nicht betreten. Vor allem Hundekot auf Wiesen, auf denen Kühe grasen oder auf denen Futter bereitet wird, kann bei der Futteraufnahme durch den darin enthaltenen Krankheitserreger Neospora Caninum zu Fehlgeburten bei Kühen führen. Dabei gilt laut dem baden-württembergische Naturschutzgesetz innerhalb der Vegetationsperiode, die von Anfang März bis Ende Oktober andauert, ohnehin für alle ein Betretungsverbot für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Auch unachtsam weggeworfener Abfall kann ein Problem im Viehfutter darstellen. Daher ist es umso wichtiger, Verpackungen nach einem Spaziergang oder Picknick in der Natur mitzunehmen.

Neben gefährlichen Situationen auf den Wirtschaftswegen wurde dem Landwirtschaftsamt auch rückgemeldet, dass die Zufahrten von öffentlichen Straßen oder auch von Höfen teilweise zugeparkt werden. Damit breite Traktoren und Anbaugeräte freie Fahrt haben, bittet das Landwirtschaftsamt daher alle Verkehrsteilnehmenden, die Wirtschaftswege auf einer Breite von mindestens 3,50 Metern frei zu halten und in Kurven- und Einfahrtsbereichen nicht zu parken. lra

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Erstellt:
22. August 2024, 12:30 Uhr

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