„Lindner-Rente“
Wird der Riester-Bonus gestrichen?
Die Riester-Rente steht womöglich vor dem Aus und könnte durch ein „Altersvorsorgedepot“ auf Aktienbasis ersetzt werden. Das bringt Änderungen beim Thema Kapitalgarantie und Rendite, gefährdet aber auch den bisherigen Riester-Bonus.
Von Michael Maier
Wird die Riester-Rente abgeschafft? Das 2001 vom damaligen Arbeits- und Sozialminister Walter Riester (SPD) eingeführte System mit Bonus-Zahlungen für Sparer ist lukrativ für Familien mit Kindern, sinkt aber in der Beliebtheit. Zwar wurden insgesamt über 20 Millionen-Riester-Verträge verkauft, doch gab es zuletzt nur noch wenige Neuabschlüsse. Banken und Versicherer haben sich teilweise aus dem Riester-Geschäft zurückgezogen, weil es sich für sie kaum noch lohnt.
Auch deswegen ist die Riester-Rente in der Branche unbeliebt. Die FDP will mit dem „Rentenpaket II“ auch eine Reform der privaten Altersvorsorge erreichen, sofern sie in der Bundesregierung verbleibt.
Riester-Rente und Kapitalgarantie
Bisher müssen Anbieter von staatlich geförderten Riester-Verträgen 100 Prozent des eingezahlten Kapitals garantieren. Das macht die Verträge finanzmathematisch recht teuer. Eine Begrenzung der Garantie auf beispielsweise 80 Prozent könnte die Kosten senken und rentablere Anlagen ermöglichen - allerdings auch mit einem erhöhten Verlustrisiko.
Riester-Rente oder „Lindner-Rente“?
Abgelöst werden soll die Riester-Rente ab 2026 von einer „Lindner-Rente“. Wichtig: Wer sich dafür entscheidet, den will Finanzminister Christian Lindner fördern. Für jeden eingezahlten Euro soll es 20 Cent geben, maximal 3.000 Euro im Jahr. Für Eltern gibt es eine Kinderzulage bis zu 300 Euro pro Kind. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten in den ersten drei Jahren einen Bonus – Geringverdiener ebenfalls. Das sogenannte „Altersvorsorgedepot“ basiert in erster Linie auf Aktien statt auf mündelsicheren Anlagen mit maximaler Wertstabilität. Eine höhere Rendite-Chance wird also mit einem höheren Risiko erkauft, wobei eine Wahlmöglichkeit zwischen 80 Prozent oder 100 Prozent Kapitalgarantie vorgesehen ist.
„Lindner-Rente“ erst ab 65, Riester ab 62
Anders als die Riester-Rente kann die Lindner-Rente nicht ab 62, sondern frühestens mit 65 Jahren in Anspruch genommen werden. Das soll Frühverrentungen erschweren. Ob es Ausnahmen bei gesundheitlichen Problemen oder Schwerbehinderung geben wird, ist unklar. In den bisherigen Planungen war davon nicht die Rede. Das Gesetz könnte 2024 verabschiedet werden, wenn die Ampel nicht platzt. Ab 2026 soll es umgesetzt werden.
„Der Staat fördert jeden angelegten Euro mit 20 Cent bis zu einem Eigenbeitrag von 3.000 Euro im Jahr“, so Finanzminister Christian Lindner. Maximal könnten Sparer ohne Kinder also 600 Euro vom Staat zusätzlich für ihre Altersvorsorge erhalten.
Fakten zur Riester-Rente
- Eingeführt im Jahr 2002 als Teil der Schröderschen Rentenreform
- Benannt nach dem Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD)
- Staatlich geförderte private Altersvorsorge
- Zielgruppe: gesetzlich Rentenversicherte und Beamte
- Förderung durch Zulagen
- Grundzulage: 175 Euro pro Jahr für jeden Berechtigten
- Kinderzulage: 300 Euro pro Jahr für jedes ab 2008 geborene Kind
- Beitrag mindestens 4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens
- Verschiedene Anlageformen: Versicherungen, Banksparpläne, Fondssparpläne etc.
- Kapitalerhalt bei Rentenbeginn gesetzlich garantiert
- Auszahlung als lebenslange Rente oder Teilkapitalauszahlung möglich
Aktuell 775 Euro Riester-Bonus (oder mehr)
Der bisherige Riester-Bonus von jährlich 775 Euro für eine einkommenslose Mutter und Hausfrau (bzw. einen Vater und Hausmann) mit zwei Kindern würde dann voraussichtlich wegfallen. Aktuell erhält man 300 Euro pro Kind sowie 185 Euro als Elternteil in Erziehungszeit bereits bei einer Mindestsparsumme von 5 Euro im Monat (60 Euro im Jahr).
In Zukunft soll der Mindestbeitrag 120 Euro pro Jahr betragen. Eltern würden nur noch eine Kinderzulage von 25 Cent pro eingezahltem Beitrag erhalten – keinen Riester-Bonus für geringe Sparsummen mehr. Allerdings bekommen bestehende Riester-Verträge womöglich Bestandsschutz – und müssten nach Gehaltserhöhungen oder der Geburt eines Kindes weiterhin regelmäßig angepasst werden.