Woolworth in Backnang muss bis Ende August schließen

Schon vor der Eröffnung im Februar hatte die Stadt Backnang eine Nutzungsunterlassungserklärung abgegeben. Der Widerspruch vor Gericht war erfolglos, weswegen der Discounter in der Sulzbacher Straße nun schließen muss.

Bereits am Tag der Eröffnung verzeichnete die Filiale regen Zulauf.Archivfoto: Tobias Sellmaier

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Bereits am Tag der Eröffnung verzeichnete die Filiale regen Zulauf.Archivfoto: Tobias Sellmaier

Von Lorena Greppo

Backnang. Als Mitte Februar die neue Woolworth-Filiale in der Sulzbacher Straße 164 in Backnang eröffnete, war der Andrang groß. Schon bevor die Türen öffneten, hatte sich eine Menschenmenge vor dem Discounter versammelt. Was vermutlich niemand von ihnen wusste: Der Laden hätte eigentlich gar nicht öffnen sollen. Zumindest nicht, wenn es nach der Backnanger Stadtverwaltung ging. Die hatte dem Unternehmen nämlich am Vortag der Eröffnung eine Nutzungsunterlassungserklärung zukommen lassen. Der Grund: Die Baugenehmigung war für das Sortiment des Discounters nicht gültig.

Schon 2022 hatte Woolworth bei der Stadt Backnang angefragt, ob der Bebauungsplan Beschränkungen des Sortiments oder der Verkaufsfläche vorsieht. Das war nicht der Fall. Nicht jedoch wurde nach der Gültigkeit der Baugenehmigung gefragt. „Das ist aber das entscheidende Thema“, erklärt Erster Bürgermeister Stefan Setzer. Denn die Baugenehmigung, welche für den Vorgänger, ein Schuh- und Textileinzelhandel, gültig war, umfasst nur einen Teil des Sortiments, welches Woolworth anbietet. Es hätte also einer Nutzungsänderung bedurft, erklärt Setzer. Die wiederum wäre aber so wohl nicht möglich gewesen.

Denn schließlich gibt es da das Einzelhandelskonzept der Stadt Backnang, welches der Gemeinderat verabschiedet hatte, und das schließt die Neuansiedlung zentrumsrelevanten Handels an jener Stelle aus. „Genau das macht Woolworth aber“, führt der Erste Bürgermeister aus. Ein Konzept beschließen und dann beim ersten Fall direkt einknicken? Das war auch für den Gemeinderat, den die Verwaltung darüber informiert habe, ein Unding. Eine Veränderungssperre wurde in Kraft gesetzt, nun soll der Bebauungsplan geändert werden.

Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt die Zulässigkeit der Erklärung

Für Woolworth endete das damit, dass eben jene Unterlassungserklärung eintrudelte. Der Discounter wollte seine Filiale dennoch öffnen und tat dies dann auch – trotz der Nutzungsunterlassungserklärung. „Das Unternehmen hat auf eigenes Risiko gehandelt“, erklärt Stefan Setzer. Das sei eben schiefgegangen.

Die Gegenseite wollte sich so schnell jedoch nicht geschlagen geben. Der Grundstückseigentümer, der zugleich der Vermieter der Immobilie ist, also gar nicht das Unternehmen selbst, habe gegen die Nutzungsunterlassungserklärung der Stadt Widerspruch eingelegt – jedoch vergebens. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte die Zulässigkeit der Erklärung der Stadt Backnang. Die Einschätzung des Gericht sei auch so eindeutig ausgefallen, dass der Eigentümer daraufhin keinen Widerspruch einlegte, so Setzer. Die Konsequenz: Vom Unternehmen wird eine Schließung der Backnanger Filiale erwartet, eine Übergangsfrist bis 31. August dieses Jahres wurde jedoch eingeräumt.

„Wir bedauern diese aufgezwungene Schließung zutiefst“, heißt es in der Mitteilung von Woolworth. „Es ist nicht an uns, die richterliche Entscheidung infrage zu stellen. Vielmehr möchten wir klarstellen, dass Woolworth großes Interesse daran hat, einen Store in Backnang zu betreiben und den örtlichen Einzelhandel zu ergänzen.“ Man könne nicht nachvollziehen, weshalb die Verantwortlichen auf strittige Details im Bebauungsplan beharren, „statt einem renommierten und beliebten Handelsunternehmen den Weiterbetrieb zu ermöglichen“. Wobei, wie ausgeführt, eben nicht der Bebauungsplan das Problem war, sondern die Baugenehmigung.

Woolworth: Entscheidung der Verwaltung zeichnet ein negatives Bild des Wirtschaftsstandorts Backnang

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Die Entscheidung der Verwaltung zeichne ein negatives Bild des Wirtschaftsstandorts Backnang und des Rems-Murr-Kreises, findet Woolworth. Man habe es daher auch für notwendig erachtet, den Unmut und das Unverständnis an höherer Stelle zu platzieren. An den Rems-Murr-Landrat Richard Sigel sowie auch an Ministerpräsident Winfried Kretschmann wurden entsprechende Schreiben versendet. Darin heißt es unter anderem: „Der Woolworth-Store wurde von den Einwohnerinnen und Einwohnern Backnangs seit dem Tag der Eröffnung äußerst positiv aufgenommen. Das Unternehmen machte mit dem Abschluss eines Mietvertrags über mindestens fünf Jahre deutlich, dass es eine langfristige Bereicherung des Einzelhandels in der Stadt sein möchte.“ Woolworth sei fähig und gewillt, sich auch in mittleren und kleineren Städten anzusiedeln, um das dortige Angebot „sinnvoll zu ergänzen“. Die Stadt Backnang lasse wissentlich die Chance verstreichen, die Einwohnerinnen und Einwohner davon profitieren zu lassen.

Ein weiterer Aspekt: Durch die Schließung der Backnanger Filiale stelle sich für rund 15 Mitarbeitende die Frage nach ihrer beruflichen Zukunft. „Zwar werden wir allen Angestellten eine Weiterbeschäftigung in umliegenden Standorten anbieten“, heißt es vonseiten Woolworths. Ob alle gewillt seien, mitunter weitere Arbeitswege in Kauf zu nehmen, statt vor Ort tätig sein zu können, sei allerdings fraglich.

Konstruktiver Austausch über die Nachnutzung

Zudem sei anzunehmen, dass die rund 880 Quadratmeter große Verkaufsfläche „aufgrund der aufgezwungen eingeschränkten Nutzung“ künftig nur schwer zu vermieten sein werde. „Es entsteht ein unnötiger Leerstand, der Mietausfälle für den Vermieter und ausbleibende Gewerbesteuern für die Stadt bedeutet.“

Diesbezüglich kann Stefan Setzer Entwarnung geben: Man sei mit dem Eigentümer in einem konstruktiven Austausch, was die Nachnutzung betrifft. Dieser Prozess, betont der Erste Bürgermeister, sei einvernehmlich. „Auch haben wir nichts gegen Woolworth“, so Setzer. Im Gegenteil: Dass die Filiale eine Bereicherung für Backnang darstelle, unterstreiche er gerne. „Aber eben nicht an dieser Stelle.“ Gegen eine Ansiedlung des Discounters in der Innenstadt sei nichts einzuwenden, so es ein Gebäude dafür gibt. Aber das Sortiment sei städtebaulich nicht in der Sulzbacher Straße erwünscht. „Mit der jetzigen Baugenehmigung war das nicht umzusetzen.“

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Erstellt:
17. Mai 2024, 06:00 Uhr

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