Die Bubatzkarte zeigt, wo das Kiffen erlaubt ist
Im Internet kann man sehen, wo sich in Backnang und im Rest von Deutschland die Konsumverbotszonen für Marihuana befinden.
Von Anja La Roche
Backnang. Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis in Deutschland ab dem 18. Lebensjahr legal. Allerdings nicht überall. Wer in Sichtweite und näher als 100 Meter bei einer Schule, einer Sportanlage, einem Spielplatz oder einer Kinder- oder Jugendeinrichtung kifft, der macht sich auch weiterhin strafbar. Da hört es sich zunächst einmal gar nicht so einfach ein, ein erlaubtes Plätzchen in der Öffentlichkeit zu finden, an welchem straffrei Cannabis geraucht werden darf. Dabei helfen kann die sogenannte Bubatzkarte, in der die Konsumverbotszonen um Einrichtungen in roter Farbe kenntlich gemacht sind. „Die Bubatzkarte visualisiert, in welchen Zonen verstärkt auf die Sichtweite geachtet werden sollte“, heißt es auf der Website. Dort kann das Cannabisverbot also zutreffen.
Wo ist Kiffen in Backnang erlaubt?
Die Karte zeigt: Wer einen Joint rauchen will, sollte den Backnanger Bahnhof besser meiden. In der Nähe befinden sich Sportanlagen und mehrere Schulen, etwa auf der Maubacher Höhe. Inwieweit das allerdings noch als „in Sichtweite“ gilt, ist eine andere Frage. Wer von dort in Richtung Altstadt läuft, der sollte ebenfalls kein Marihuana rauchen. An jeder Ecke gibt es Einrichtungen oder Spielplätze, wie etwa auf dem Schillerplatz, wo sich zudem die Pestalozzi- und die Schillerschule befinden. Auch die Eduard-Breuninger-, Dillenius- und Marktstraße (bis zum Tedi) sollten gemieden werden. Besser sieht es im nördlichen Bereich der Altstadt aus. Allerdings ist stets zu beachten, dass in der Gegenwart von Minderjährigen und in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr ebenfalls nicht gekifft werden darf.
Wenige Plätze zum Kiffen gibt es auch im Südwesten der Innenstadt um den Traumpalast und die Aspacher Brücke herum, im Biegel und im Bereich des Annonaygartens. Auch das Murrufer gegenüber dem Annonayspielplatz ist nicht weit genug weg, um dort ungestraft einen Joint zu rauchen. In den Wohngebieten wie auch in den Ortsteilen Backnangs wird es vermutlich weniger kompliziert, einen Bereich zu finden, der nicht in eine Konsumverbotszone fällt, denn dort gibt es weniger Einrichtungen zu beachten.
Ist auf die Karte Verlass?
Jeder kann die kostenlose Karte nutzen, um sich zu informieren. Eine Garantie auf Vollständigkeit ist jedoch nicht gegeben. „Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich“, heißt es auch auf der Website. Die Bubatzkarte basiert auf den öffentlichen Daten von OpenStreetMap, einem internationalen Projekt, bei dem Freiwillige Daten zusammentragen und so eine möglichst detaillierte Karte zustande kommt.
Wer hat die Karte erstellt?
Wie auf der Website erklärt wird, hat ein Softwareentwickler aus Koblenz die Karte programmiert. Mehr ist nicht bekannt, denn der Mann gibt keine privaten Informationen über sich bekannt. „Die Karte wurde zunächst aus persönlichem Interesse entwickelt, da zum Zeitpunkt, als der Gesetzentwurf veröffentlicht wurde, keine Karte existierte und es daher schwer einzuschätzen war, was genau ein Abstand von (damals) 250 Metern in der Praxis bedeuten würde“, heißt es auf der Website. Er veröffentlichte die erste Version der Bubatzkarte im Juni 2023.
Was, wenn die Karte fehlerhaft ist?
Es kann durchaus sein, dass nicht alle Backnanger Einrichtungen, in und um die der Cannabiskonsum verboten ist, in der OpenStreetMap eingetragen sind und damit auch in der Bubatzkarte fehlen. Wenn das der Fall ist, kann man mit einem Konto bei OpenStreetMap per Rechtsklick auf der Karte einen Kommentar eingeben. Der Fehler kann aber auch an der Software der Bubatzkarte liegen. „Dann ist eine E-Mail oder eine kurze Nachricht über das Fediverse gerne gesehen“, steht auf der Website der Bubatzkarte. Das Fediverse ist ein soziales Netzwerk, das unabhängig von US-amerikanischen Großkonzernen funktioniert.