(stg). Knapp drei Wochen sind vergangen, seit die Krawalle der Fans des Fußball-Oberligisten SSV Reutlingen die Partie in Backnang überschattet hatten, nun fällte das zuständige Sportgericht sein Urteil. Der Einspruch der TSG gegen die Wertung der 0:1-Niederlage wurde als „unbegründet“ verworfen, wie der WFV mitteilte, doch die Freude der siegreichen Gäste über die Entscheidung dürfte sich in engen Grenzen halten. Ungeachtet dessen, dass es beim 1:0 für den Klub von der Kreuzeiche bleibt, sind Reutlingen wegen des „sportwidrigen Betragens seiner Anhänger (...) drei Punkte in Abzug zu bringen“, wie es auf Juristendeutsch heißt. Zudem soll der ehemalige Zweitligist eine Strafe in Höhe von 1000 Euro berappen.mehr...